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Wiedereinbürgerung

Eine Wiedereinbürgerung ist möglich, wenn die gesuchstellende Person das Schweizer Bürgerrecht zuvor besessen aber aufgrund von Verwirkung, Entlassung oder durch Heirat mit einer ausländischen Person verloren hat.

Für eine Wiedereinbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:

Wiedereinbürgerung

 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand

Landsgemeindeplatz 2
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 33