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Wiedereinbürgerung
Eine Wiedereinbürgerung ist möglich, wenn die gesuchstellende Person das Schweizer Bürgerrecht zuvor besessen aber aufgrund von Verwirkung, Entlassung oder durch Heirat mit einer ausländischen Person verloren hat.
Für eine Wiedereinbürgerung ist das Staatssekretariat für Migration (SEM) zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter folgendem Link:
Zusätzliche Informationen
Abteilung Bürgerrecht und Zivilstand
Landsgemeindeplatz 2
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 33