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Jugendanwaltschaft

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für jugendliche Straftäter im Alter von 10 bis 18 Jahren. Sie besteht aus zwei Jugendanwältinnen, einer Sozialarbeiterin und einer Sekretariats­mitarbeiterin. Das Justizsekretariat unterstützt die Jugendanwaltschaft beim Vollzug der Strafen.

Die Jugendanwaltschaft ist insbesondere zuständig für:

  • Leitung der Strafuntersuchung bei jugendlichen Straftätern
  • Ausfällung von Strafen (Verweis, Arbeitsleistung, Busse, Freiheitsentzug) mittels Strafbefehl
  • Festlegen von ambulanten oder stationären Schutzmassnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und vorsorgliche oder definitive Unterbringung)
  • Vollzug von Strafen und Massnahmen
  • Vertretung der Anklage vor Jugendgericht bei folgenden Anträgen:
    • (definitive) stationäre Schutzmassnahmen
    • Bussen über Fr. 1'000.-
    • Freiheitsentzug über drei Monate

Das Schweizer Jugendstrafrecht verfolgt primär erzieherische und pädagogische Ziele. Alter und Entwicklung sind bei der Festsetzung der Strafe angemessen zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen die Verhinderung von weiteren Straftaten und die Kompetenzförderung von delinquenten Jugendlichen. Dies geschieht mit Hilfe von erzieherischen oder therapeutischen Schutzmassnahmen.

Organisation

Die Jugendanwaltschaft ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft und dem Departement Inneres und Sicherheit angegliedert. Fachliche Aufsichtsbehörde ist der Leitende Staatsanwalt.

Zusätzliche Informationen

Jugendanwaltschaft

Schützenstrasse 1A
9100 Herisau
T: +41 71 343 63 56
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr