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Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für jugendliche Straftäter im Alter von 10 bis 18 Jahren. Sie besteht aus zwei Jugendanwältinnen, einer Sozialarbeiterin und einer Sekretariatsmitarbeiterin. Das Justizsekretariat unterstützt die Jugendanwaltschaft beim Vollzug der Strafen.
Die Jugendanwaltschaft ist insbesondere zuständig für:
- Leitung der Strafuntersuchung bei jugendlichen Straftätern
- Ausfällung von Strafen (Verweis, Arbeitsleistung, Busse, Freiheitsentzug) mittels Strafbefehl
- Festlegen von ambulanten oder stationären Schutzmassnahmen (Aufsicht, persönliche Betreuung, ambulante Behandlung und vorsorgliche oder definitive Unterbringung)
- Vollzug von Strafen und Massnahmen
- Vertretung der Anklage vor Jugendgericht bei folgenden Anträgen:
- (definitive) stationäre Schutzmassnahmen
- Bussen über Fr. 1'000.-
- Freiheitsentzug über drei Monate
Das Schweizer Jugendstrafrecht verfolgt primär erzieherische und pädagogische Ziele. Alter und Entwicklung sind bei der Festsetzung der Strafe angemessen zu berücksichtigen. Im Vordergrund stehen die Verhinderung von weiteren Straftaten und die Kompetenzförderung von delinquenten Jugendlichen. Dies geschieht mit Hilfe von erzieherischen oder therapeutischen Schutzmassnahmen.
Organisation
Die Jugendanwaltschaft ist eine Abteilung der Staatsanwaltschaft und dem Departement Inneres und Sicherheit angegliedert. Fachliche Aufsichtsbehörde ist der Leitende Staatsanwalt.
Zusätzliche Informationen
Jugendanwaltschaft
Montag, Dienstag, Donnerstag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Mittwoch, Freitag:
08.30 - 11.30 Uhr / 13.30 - 15.30 Uhr