Inhalt
Exportfahrzeug
Überführungsschilder für Export
Verwendung
Fahrzeuge können für die Überführung ins Ausland provisorisch eingelöst und versichert werden.
- Überführungsschilder werden grundsätzlich auf das Ende des Zulassungsmonates befristet. Die Gültigkeitsdauer beträgt max. 35 Tage.
- Die Versicherung gilt in den Ländern gem. grüner Versicherungskarte, welche mit dem Fahrzeugausweis und den Kontrollschildern abgegeben wird.
- Fahrzeuge mit Überführungsschildern dürfen nur für unentgeltliche Fahrten verwendet und nicht vermietet werden.
- Es dürfen sich höchstens 8 Personen im Fahrzeug befinden.
- Gefährliche Güter dürfen nicht transportiert werden.
Schilderbezug
Überführungsschilder ("Exportnummern") werden nur am Schalter ausgegeben.
Sie benötigen
- eine Betriebssicherheitsbestätigung (nicht älter als 30 Tage)
- Identitätskarte, Pass oder Ausländerausweis bei Kunden welche nicht im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnhaft sind
- Fahrzeugausweis im Original
Kosten
- Einlösung vor dem 16. des Monats, gültig bis Monatsende: CH 285.00
- Einlösung ab 16. des Monats, gültig bis Monatsende: CHF 190.00
- Einlösung in den letzten 4 Tagen des Monats, gültig bis Ende des Folgemonats: CHF 305.00
Strassenverkehrssteuren
Abhängig vom Gesamtgewicht des Fahrzeuges: Jahresbeitrag/365* Anzahl eingelöste Tage
Schwerverkehrsabgabe für Fahrzeuge über 3.5t
- CHF 200.00 Pauschale für 3 Tage Lastwagen
- CHF 50.00 Pauschale für 3 Tage Gesellschaftswagen
In den Kosten der befristeten Immatrikulation sind die Versicherungsprämien und Gebühren enthalten. Diese sind mit den Strassenverkehrssteuern und allfälligen Schwerverkehrsabgaben beim Bezug der Überführungsschilder in bar oder mit Karte zu entrichten.
Schilderrückgabe
Überführungsschilder müssen nicht zurückgegeben werden.
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
Landsgemeindeplatz 5
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr