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Blauer Führerausweis

Inhaber eines Papierführerausweises müssen ihren Ausweis bis spätestens am 31. Oktober 2024 in einen Ausweis im Kreditkartenformat umtauschen. Als Ausstelldatum des neuen Ausweisdokuments ist das Datum des Tages einzutragen, an dem die kantonale Behörde die Umschreibung vorgenommen hat. Die Papierführerausweise verlieren nach Ablauf der Frist ihre Eigenschaft als Nachweis der Fahrberechtigungen.

In folgenden Fällen wird jedoch nur ein Führerausweis im Kreditkartenformat ausgestellt:

  • Kantonswechsel
  • Adressänderung
  • Änderung Personalien (Namensänderung, Änderung Heimatort)
  • Erwerb oder Verzicht von Kategorien
  • Auflagenänderungen
  • Wiedererteilung nach Entzug

Umtausch

Für den Umtausch des Führerausweises benötigen wir:

Alle Unterlagen können per Post an uns gesendet oder am Kundenschalter abgeben werden. Passfoto und Unterschrift können auch digital eingereicht werden.

Kosten

Die Kosten für den Umtausch in einen Führerausweis im Kreditkartenformat betragen CHF 60.00.

Weitere Informationen zum Führerausweis sind auch auf www.fuehrerausweise.ch zu finden.

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr