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Fahrzeug führen mit Mobilitätsbehinderung
Verkehrszulassung von behinderten Personen und behindertengerechten Fahrzeugumbauten
Bei Personen mit einer körperlichen Beeinträchtigung ist vorab eine verkehrsmedizinische Fahreignungsuntersuchung bei einem Arzt oder einer Ärztin mit der Anerkennungsstufe 3 durchzuführen.
Danach wird grundsätzlich eine technische Funktionskontrolle bei einem Verkehrsexperten durchgeführt. Dabei wird überprüft, ob und wie das Fahrzeug umgebaut werden muss.
Nach einem allfälligen Umbau ist das Fahrzeug vorzuführen. Zudem ist zur Überprüfung der Fahrkompetenz eine Fahrprobe mit dem umgebauten Fahrzeug durchzuführen.
- Damit wir die entsprechenden Schritte in die Wege leiten können, bitten wir Sie, schriftlich mit uns Kontakt aufzunehmen. Geben Sie dabei bitte Ihre Personalien/Kontaktdaten sowie die Art der Behinderung an.
Strassenverkehrsamt Appenzell Ausserrhoden, Administrativmassnahmen, Landsgemeindeplatz 5, 9043 Trogen oder strassenverkehrsamt@clutterar.ch
Zusätzliche Informationen
Strassenverkehrsamt
Landsgemeindeplatz 5
9043
Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
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