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Befristeter Warnungsentzug 4-15 Monate
Die vorliegende Übertretung in Kombination mit dem getrübten Leumund führt zu einem
Warnungsentzug von 4-15 Monaten
Diese Administrativmassnahme wird im eidgenössischen Register für Administrativmassnahmen (sog. ADMAS-Register) eingetragen. Der Eintrag bleibt für 10 Jahre bestehen, sofern in dieser Zeit keine weiteren Massnahmen verfügt werden. Massnahmen werden erst gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Löschung aller registrierten Massnahmen erfüllt sind.