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Wiedererteilung nach Warnungsentzug

Bei befristeten Warnungsentzügen wird der Ausweis nach Ablauf der angeordneten Dauer automatisch retourniert.

Es besteht die Möglichkeit, nach Ablauf der gesetzlichen Mindestentzugsdauer (Sperrfrist) ein schriftliches Gesuch (per Mail an admas@ar.ch oder Brief) um vorzeitige Wiedererteilung des Ausweises zu stellen.

Ab dem Datum der Rückgabe ist die betroffene Person wieder fahrberechtigt. Der Führerausweis wird vom Strassenverkehrsamt gleichentags per Post versendet.

FAQ - Häufig gestellte Fragen

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