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Lernfahrausweis

Die Möglichkeiten und Voraussetzungen zum Erwerb einer neuen Ausweiskategorie sind unter www.fuehrerausweise.ch zu finden.

Der Ablauf der Erteilung eines Lernfahrausweises ist abhängig von der gewünschten Kategorie:

Kategorie  
G, M Kein Lernfahrausweis erforderlich; nach bestandener Theorieprüfung und Erreichen des Mindestalters wird der Führerausweis automatisch ausgestellt.
A, A1, B Der Lernfahrausweis wird nach bestandener Basistheorieprüfung und Erreichen des Mindestalters automatisch ausgestellt.
Besitzer der Kategorie A, A1 oder B erhalten einen Lernfahrausweis für zusätzliche Kategorien auf Gesuch hin ohne zusätzliche Prüfung.
BE, C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E

Der Lernfahrausweis wird auf Gesuch hin ausgestellt.
Für die Kategorien C/C1 und D/D1 ist ein Ärztliches Zeugnis über die Fahreignung erfoderlich.
Es wird ein Führerausweis der Kategorie B vorausgesetzt.

Für jede Kategorie ist ein Lernfahrausweisgesuch zu stellen.

Für das Foto sind die Kriterien für die Annahme von Fotos für Pässe und Identitätskarten einzuhalten. Das Passfoto und die Unterschrift können Sie auch digital einreichen (in diesem Fall ist auch eine Kopie der ID oder des Passes erforderlich).

Wer erstmalig ein Gesuch um Erteilung eines Lernfahr- bzw. Führerausweises einreicht, muss persönlich beim Einwohneramt des Wohnortes oder beim Strassenverkehrsamt AR  vorsprechen. Dabei ist ein gültiger Identitätsnachweis mit Foto (Pass, ID, Aufenthaltstitel) vorzulegen. Wenn das Foto digital übermittelt wird, ist bei der Abgabe des Gesuchs eine gutleserliche Kopie des Identitätsnachweises beizulegen.
Inhaber eines Lernfahrausweises oder Schweizer Führerausweises, können das Gesuch direkt per Post an das Strassenverkehrsamt AR senden.
Das Gesuch ist vollständig ausgefüllt mit den notwendigen Dokumenten einzureichen.

 

Kosten

Die Gebühr für einen Lernfahrausweis beträgt für alle Katgorien CHF 60.00.

Lernfahrten

Sie besitzen einen Lernfahrausweis und möchten zur Vorbereitung auf die praktische Prüfung Lernfahrten durchführen? Folgendes müssen Sie dabei beachten:

Kategorie A1, A, B1 und F

  • Es ist keine Begleitperson erforderlich.
  • Mitfahrende müssen einen entsprechenden Führerausweis besitzen.
     

Kategorie B

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die mindestens 23 Jahre alt ist und seit drei Jahren den Führerausweis der Kategorie B besitzt, welcher nicht mehr auf Probe ist.
  •  Die Handbremse des Fahrzeugs muss von der Begleitperson leicht und bei jeder Geschwindigkeit betätigt werden können. Merkblatt
     

Kategorie C1 und C

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die einen entsprechenden Führerausweis besitzt.
     

Kategorie D1 und D

  • Sie brauchen eine Begleitperson, die einen entsprechenden Führerausweis besitzt.
  • Ausser der berechtigten Begleitperson bzw. Fahrlehrer/in und Fahrschüler/in dürfen keine weiteren Personen mitfahren.
  • Wenn Sie einen Lernfahrausweis der Kategorie D1 besitzen, dürfen Sie ebenfalls Lernfahrten mit Fahrzeugen der Kategorie C1 durchführen.
     

Anhänger

  • Es ist keine Begleitperson erforderlich, wenn Sie einen Führerausweises für das Zugfahrzeug besitzen.
  • Ausser der berechtigten Begleitperson bzw. Fahrlehrer/in dürfen keine weiteren Personen mitfahren.

 

Lernfahrten sind nur innerhalb der Schweiz erlaubt. Dabei ist am Fahrzeug auf der Rückseite an gut sichtbarer Stelle immer eine blaue Tafel mit weissem «L» zubefestigt.

Fahrschüler dürfen verkehrsreiche Strassen erst befahren, wenn sie genügend ausgebildet sind, Autobahnen und Autostrassen erst, wenn sie prüfungsreif sind. Als prüfungsreif gilt, wer an die praktische Prüfung angemeldet ist.

Auf verkehrsreichen Strassen sind Anfahren in Steigungen, Wenden, Rückwärtsfahren und ähnliche Übungen untersagt, in Wohngebieten sind sie möglichst zu vermeiden.

 

 

Verkehrskunde (VKU)

Damit man sich für die praktische Führerprüfung der Kategorie A1, A, B1 oder B anmelden kann, ist zuerst den Verkehrskundeunterricht (VKU) von 8 Stunden zuabsolvieren.

Motorrad-Grundkurs (PGS)

Die PGS ist nach Absolvierung unbefristet gültig. Von der PGS entbunden sind Bewerber, welche nach dem 01.01.2021 die 12 Stunden PGS mit einer anderen Kategorie absolviert haben. Bewerber um den Führerausweis der Kategorie A beschränkt dürfen die praktische Grundschulung nicht mit Fahrzeugen der Unterkategorie A1 absolvieren

Besuchen Sie den Grundkurs innerhalb von vier Monaten, nachdem Sie ihren Lernfahrausweis erhalten haben. Danach ist der Lernfahrausweis ein weiteres Jahr lang gültig.

Verlängerung

Einen bestehenden Lernfahrausweis können Sie nicht verlängern

Wenn Ihr Ausweis nicht mehr gültig ist, können Sie ein zweites Lehrnfahrgesuch der gleichen Kategorie einreichen. Bitte beachten Sie folgende Punkte:

  • Der Sehtest muss wiederholt werden, wenn er länger als 24 Monate her ist.
  • Der Nothilfekurs muss wiederholt werden, wenn er mehr als sechs Jahre zurückliegt.
  • Sie müssen die Basisitheorieprüfung nicht wiederholen, wenn Sie diese nach dem 1. Januar 2021 gemacht haben oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie die Theorieprüfung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.
  • Den Verkehrskunde-Kurs müssen Sie nicht wiederholen, wenn Sie diesen nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben, oder Sie bereits einen Führerausweis der Kategorie A, A1, B/B1, C/C1 oder D/D1 besitzen. Wenn Sie den Verkehrskunde-Kurs vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und dieser mehr als zwei Jahre zurückliegt, müssen Sie ihn wiederholen.
  • Sie müssen die praktische Grundschulung für die Kategorie A1 und A beschränkt nicht mehr wiederholen, wenn Sie den Grundkurs nach dem 1. Januar 2021 absolviert haben. Wenn Sie die praktische Grundschulung vor dem 1. Januar 2021 gemacht haben und diese mehr als ein Jahr zurückliegt, müssen Sie sie wiederholen.

Die bereits absolvierten negativen Prüfungen der letzten zwei Jahre werden auf den neuen Lernfahrausweis übertragen.


Ich möchte einen dritten Lernfahrausweis der gleichen Kategorie beantragen

Sie können maximal zwei Lernfahrausweise der gleichen Kategorie beantragen. Einen dritten Lernfahrausweis erhalten Sie erst nach einer Wartefrist von zwei Jahren oder aufgrund einer positiven verkehrspsychologischen Eignungsuntersuchung.

 

Verlust / Diebstahl

Bei Verlust eines Fahrzeugausweises, Führerausweises oder von Kontrollschildern melden Sie uns dies bitte mittels Formular.  Sie können uns dieses per Post zusenden oder am Schalter abgeben.

Hinweise

  • Die Führer- und Fahrzeugausweise werden nach Eingang des Formulars/Verlustanzeige per Post zugestellt.
  • Einzelne Kontrollschilder können bei Verlust ersetzt werden. Das Schild wird nach Eingang der Verlustanzeige bestellt und per Post zugestellt (Lieferfrist ca. 2 Wochen).
  • Kontrollschilderpaare können nicht ersetzt werden.Das Fahrzeug ist mit neuen Kontrollschildnummer einzulösen.
  • Es ist strafbar, als vermisst gemeldete Ausweise oder Kontrollschilder zu verwenden.
  • Wenn der originale Ausweis oder das Kontrollschild wieder gefunden wird, ist das Duplikat dem Strassenverkehrsamt zurückzugeben.

Kosten

  • Duplikat Führerausweis: CHF 70.00
  • Duplikat Lernfahrausweis: CHF 70.00
  • Duplikat Fahrzeugausweis: CHF 60.00
  • Ersatzkontrollschild: CHF 30.00

Zusätzliche Informationen

Strassenverkehrsamt

Landsgemeindeplatz 5
9043 Trogen
T: +41 71 343 63 11
F: +41 71 353 66 81
Öffnungszeiten
Montag-Freitag:
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr