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Laufende Vernehmlassungen

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG), Teilrevision (individuelle Prämienverbilligung)

Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (EG zum KVG) verabschiedet. Er hat das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision zwei Ziele: Erstens sollen die finanziellen Mittel für die individuelle Prämienverbilligung im Kanton effektiver verteilt werden. Der Regierungsrat strebt an, mit den eingesetzten Mitteln mehr Personen finanziell zu entlasten als bisher. Das bestehende System stösst aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen an seine Grenzen; der Regierungsrat schlägt deshalb eine Flexibilisierung vor. Zweitens will er mit der Teilrevision den indirekten Gegenvorschlag des Bundesparlaments zur Eidgenössischen Prämien-Entlastungs-Initiative umsetzen.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Sonntag, 22. Juni 2025, dem Departement Gesundheit und Soziales einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an gesundheit.soziales@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.


Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
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Kantonaler Vernehmlassungsversand

Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.