Inhalt

Laufende Vernehmlassungen

Teilrevision des EG zum ZGB (Aufsicht Zivilstandswesen)

Der Regierungsrat hat die Vorlage für eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) betreffend die Aufsicht im Zivilstandswesen am 21. Januar 2025 behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Änderung von Art. 18 Abs. 3 EG zum ZGB vor. Gemäss der Änderung bestellt der Regierungsrat eine kantonale Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen und kann die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen. Das geltende kantonale Recht schliesst eine vollständige Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen auf einen anderen Kanton aus. Mit der Änderung soll rechtlich die Möglichkeit für eine entsprechende Delegation geschaffen werden.

Die Unterlagen stehen hier zur Verfügung. Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 28. März 2025, dem Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Wüst, stv. Departementssekretär, gerne zur Verfügung (Tel: 071 353 64 51, E-Mail: thomas.wuest@clutterar.ch).

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.