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Laufende Vernehmlassungen

5. kantonales Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027-2030

Der Regierungsrat hat am 10. März 2026 den Entwurf des 5. kantonalen Strassenbau- und Investitions-programms 2027–2030 verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung zu eröffnen.

Mit diesem Programm bezeichnet der Regierungsrat alle Neu- und Ausbauvorhaben, die in der Programmperiode ausgeführt werden sollen. Nicht aufgelistet sind bauliche Unterhaltsmassnahmen wie Belagssanierungen, Instandstellung von Bachdurchlässen und ähnliche Vorhaben. Das Bauprogramm ist mindestens alle vier Jahre zu überarbeiten. Vor Erlass des Strassenbauprogramms sind die Betroffenen sowie allfällige weitere Interessierte anzuhören.

Das 5. kantonale Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027–2030 legt den Schwerpunkt auf die Verbesserung der Veloinfrastruktur. Die Objektliste basiert auf dem Zustand vor Ort, dem kantonalen Richtplan, den verkehrlichen Bedürfnissen, den beantragten Massnahmen im Agglomerationsprogramm St. Gallen-Bodensee der 4. und 5. Generation, den Unfallauswertungen der Kantonspolizei sowie den Planungen und Vorgaben von Gemeinden und Dritten.

Mehrere Objekte umfassen den Umbau bestehender Strassenquerschnitte zu Rad- und Gehwegen im Zweirichtungsverkehr, so etwa zwischen Herisau und Schachen, Waldstatt und Schönengrund oder zwischen Teufen und Speicher. Weiter vorgesehen sind Verbesserungen im Schwänli Herisau oder zwischen Gais und Appenzell. Andere grössere Vorhaben sind die Umgestaltung der Werdstrasse in Heiden, die neue Brückenverbindung zwischen Speicherschwendi und Rehetobel oder das Schliessen der Lücke in der Langsamverkehrsinfrastruktur von der Gemeindegrenze Waldstatt im Murbachrank nach Urnäsch. Die Randbedingungen und Vorgaben wurden bestmöglich in Übereinstimmung gebracht. Alle Ausbauten sind den Standortgemeinden mindestens als Vorhaben oder bereits als Projekt bekannt. Der regionale Ausgleich ist sichergestellt.

Die Finanzierung erfolgt wie gewohnt über die Strassenrechnung. Nach der Vernehmlassung wird der Regierungsrat die Investitionen im Strassenbau mit Blick auf die langfristige Finanzplanung und auf das laufende Entlastungsprogramm 2025+ nochmals priorisieren. Ihm ist es ein Anliegen, den Kanton auch bei der angespannten Finanzsituation verkehrlich voranzubringen und bei der Werterhaltung des Kantonsstrassennetzes Kontinuität zu zeigen. Gleichzeitig muss auch dieser Bereich seinen Beitrag zu den Entlastungsmassnahmen leisten.

Wir laden Sie ein, zum 5. kantonalen Strassenbau- und Investitionsprogramm 2027–2030 Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 22. Mai 2026, dem Departement Bau und Volkswirtschaft einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an tiefbauamt@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Kantonsingenieur Urban Keller, Leiter Tiefbauamt, zur Verfügung (Telefon 071 353 65 07; urban.keller@clutterar.ch).


Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR); Transformationsprojekt

Der Regierungsrat hat den Entwurf einer Teilrevision des Gesetzes über den Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden verabschiedet und das Departement Gesundheit und Soziales beauftragt, eine Vernehmlassung durchzuführen.

Der Regierungsrat verfolgt mit der Teilrevision des SVARG das Ziel, die spitalmedizinische Grundversorgung in Appenzell Ausserrhoden langfristig qualitativ hochstehend und finanziell tragbar zu sichern. Die Schweizer Spitallandschaft befindet sich in einem tiefgreifenden Wandel. Auch die Ostschweiz ist stark betroffen. Treiber dafür sind die Ambulantisierung, der Fachkräftemangel, hohe Investitionen sowie steigende regulatorische Vorgaben. Diese Entwicklungen erhöhen den wirtschaftlichen Druck auf Spitäler. Kleinere Regionalspitäler sind besonders betroffen. In seiner heutigen Struktur stösst der Spitalverbund Appenzell Ausserrhoden (SVAR) an Grenzen und finanzielle Beteiligungen sind nicht möglich. Das schränkt die Handlungsfähigkeit des Spitalverbunds ein, erschwert die Weiterentwicklung und gefährdet langfristig dessen Fortbestand. Kern der Vorlage ist daher, dem Akutspital Herisau und dem Psychiatrischen Zentrum AR (PZA) unternehmerische Flexibilität zu ermöglichen.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen. Wir ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassung bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, dem Departement Gesundheit und Soziales einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an gesundheit.soziales@ar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Mathias Müller, Departementssekretär, zur Verfügung (Telefon 071 353 64 88; mathias.mueller@ar.ch).


Kantonsratsgesetz (KRG) und Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR); Teilrevision (digitale Transformation)

Das Büro des Kantonsrats hat am 9. Februar 2026 die Entwürfe für eine Teilrevision des Kantonsratsgesetzes (KRG) sowie der Geschäftsordnung des Kantonsrates (GO KR) behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Das KRG und die GO KR sind seit dem 1. Juni 2019 ohne wesentliche Änderungen in Kraft. In den letzten Jahren hat sich in einigen Punkten Anpassungsbedarf ergeben. Hauptthemen der vorliegenden Revision sind die Digitalisierung, die Optimierung des Ratsbetriebs sowie die Entschädigungen der Ratsmitglieder.

Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 15. Mai 2026, dem Parlamentsdienst, Obstmarkt 3, 9102 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an kantonsrat@ar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Sylvia Keller, juristische Mitarbeiterin Kantonskanzlei, zur Verfügung (Tel: 071 353 62 11; sylvia.keller@ar.ch).


Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsstellengesetz; OmbG)

Der Regierungsrat hat am 20. Januar 2026 den Entwurf für ein neues Gesetz über die Ombudsstelle behandelt und zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet.

Mit der neuen Kantonsverfassung vom 30. November 2025 wird in Art. 119 die verfassungsrechtliche Grundlage für eine verwaltungsunabhängige Ombudsstelle im Kanton Appenzell Ausserrhoden geschaffen. Damit erhält der Gesetzgeber implizit den Auftrag, ein entsprechendes Gesetz zu erarbeiten, in dem die Rahmenbedingungen für den Betrieb der Ombudsstelle festgelegt werden. Im OmbG werden im Wesentlichen die Aufgaben und der Wirkungsbereich definiert sowie das Verfahren vor der Ombudsstelle geregelt. Weiter enthält das Gesetz institutionelle Bestimmungen zur Ombudsstelle selbst, wie etwa über die Wahl der Ombudsperson oder die gemeinsame Finanzierung durch Kanton und Gemeinden.

Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 24. April 2026, der Kantonskanzlei, Obstmarkt 3, 9102 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an kantonskanzlei@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Sylvia Keller, juristische Mitarbeiterin Kantonskanzlei, gerne zur Verfügung (Tel: 071 353 62 11; sylvia.keller@clutterar.ch).


Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Organisationsverordnung (bGS 142.121) werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungs-
verfahren ausschliesslich per E-Mail versendet.