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Laufende Vernehmlassungen

Gesetz über private Sicherheitsunternehmen (GPS)

Der Regierungsrat hat am 18. Februar 2025 den Entwurf für ein neues Gesetz über private Sicherheitsunternehmen behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.

Private Sicherheitsunternehmen werden zunehmend zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eingesetzt. Verschiedene Dienstleistungen wie Geldtransporte, Eingangskontrollen vor Diskotheken oder Ordnungsdienste bei Sportveranstaltungen haben zu einem Boom der Sicherheitsbranche geführt. Die privaten Sicherheitsunternehmen sind oft in heiklen Bereichen tätig, was eine genügende gesetzliche Regelung der Tätigkeiten notwendig macht. Bislang ist die Bewilligung von privaten Sicherheitsdiensten in Appenzell Ausserrhoden nur rudimentär geregelt (Art. 44 Polizeigesetz). Es ist deshalb unbestritten, dass in Bezug auf die privaten Sicherheitsdienste dringender Regelungsbedarf besteht, insbesondere da im neuen Polizeigesetz keine entsprechende Regelung mehr vorgesehen ist.

Das Ausüben von Sicherheitsdienstleistungen ist anspruchsvoll. Es braucht dafür qualifiziertes und gut geschultes Personal mit einwandfreiem Leumund. Deshalb ist es wichtig, dass für die Auswahl und die Ausbildung von Angestellten von Sicherheitsfirmen griffige Vorgaben bestehen.

Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis Mittwoch, 30. April 2025, dem Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen zum Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Raphaela Rütsche, Departementssekretärin, gerne zur Verfügung (Tel. 071 343 63 51; raphaela.ruetsche@clutterar.ch).


Teilrevision des EG zum ZGB (Aufsicht Zivilstandswesen)

Der Regierungsrat hat die Vorlage für eine Teilrevision des Gesetzes über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (EG zum ZGB) betreffend die Aufsicht im Zivilstandswesen am 21. Januar 2025 behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, dazu ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen.

Die Vernehmlassungsvorlage sieht eine Änderung von Art. 18 Abs. 3 EG zum ZGB vor. Gemäss der Änderung bestellt der Regierungsrat eine kantonale Aufsichtsbehörde für das Zivilstandswesen und kann die Aufgaben der Aufsichtsbehörde im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung ganz oder teilweise einem anderen Kanton übertragen. Das geltende kantonale Recht schliesst eine vollständige Delegation der Aufsicht im Zivilstandswesen auf einen anderen Kanton aus. Mit der Änderung soll rechtlich die Möglichkeit für eine entsprechende Delegation geschaffen werden.

Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 28. März 2025, dem Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.

Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Wüst, stv. Departementssekretär, gerne zur Verfügung (Tel. 071 353 64 51; thomas.wuest@clutterar.ch).

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.