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Laufende Vernehmlassungen

Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden

Die Strafanstalt ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den geltenden Vorgaben. Als Sanierungsmassnahme ist ein teilweiser Neubau der Strafanstalt vorgesehen. Die Aufgaben des Strafvollzugs werden schon lange in enger Zusammenarbeit mit den anderen Kantonen abgedeckt. Mit der Sanierung der Strafanstalt Gmünden kann diese bewährte Zusammenarbeit nachhaltig gestärkt werden.  Überdies ist die öffentliche Sicherheit für die Bevölkerung ein wichtiges Anliegen. Funktionierende Gefängnisbauten sind für die Wahrung der öffentlichen Sicherheit elementar.

Gleichzeitig soll in Gmünden ein zentraler Neubau des Strassenverkehrsamts erstellt werden. Die Einrichtungen des Strassenverkehrsamts sind derzeit auf verschiedene Orte verteilt. Zudem entsprechen sie den heutigen Anforderungen nicht mehr. Mit einer eigenen Prüfhalle und modernen Schalterräumlichkeiten werden die Einheiten des Strassenverkehrsamts an einem zentralen Ort zusammengefasst. Auch werden die Kundenfreundlichkeit und die Sicherheit erhöht. Die Arbeitsabläufe können effizienter gestaltet und Personal eingespart werden.

Auch die Räumlichkeiten der Regional- und Verkehrspolizei (ReVepo) in Trogen genügen den heutigen Anforderungen nicht mehr. Zudem ist der Verkehrsbereich der ReVepo auf zwei Standorte (Trogen und Herisau) verteilt. Wegen der zahlreichen Schnittstellen zum Strassenverkehrsamt soll auch die Verkehrspolizei in den Neubau in Gmünden integriert werden. Gleichzeitig kann der Verkehrsbereich der ReVepo örtlich zusammengeführt werden.

Dank der gemeinsamen Realisierung der Projekte für die Gefängnisse, für das Strassenverkehrsamt und für die Verkehrspolizei können verschiedene Synergien erzielt werden. 

Der Regierungsrat hat am 7. Mai 2024 das Neubauprojekt für das Strassenverkehrs- und Sicherheitszentrum Appenzell Ausserrhoden in Gmünden behandelt und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen. Die Unterlagen zur Vernehmlassung stehen hier zur Verfügung. Weiterführende Informationen finden Sie auf www.ar.ch/ssz.

Wir bitten Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 6. September 2024, dem Departement Inneres und Sicherheit, Schützenstrasse 1, 9100 Herisau, einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus. 

--> Sie können sich zur Vernehmlassung auch online unter diesem Link äussern.

Zusätzliche Informationen

Kantonskanzlei

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 61 11
Bürozeiten
07.30 - 12.00 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr

Kantonaler Vernehmlassungsversand

Da die rechtlichen Voraussetzungen (Art. 38 Abs. 1 OrV; bGS 142.121) wie auch die notwendigen Daten zur Verfügung stehen, werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungsverfahren nur noch per E-Mail versendet.