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Laufende Vernehmlassungen
Justizgesetz (bGS 145.31), Teilrevision
Der Regierungsrat hat am 8. September 2026 die Teilrevision des Justizgesetzes verabschiedet und das Departement Inneres und Sicherheit beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft stehende Justizgesetz weist in verschiedener Hinsicht Revisionsbedarf auf. Zum einen ist es an übergeordnetes Recht anzupassen – namentlich an die am 30. November 2025 von den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern angenommene neue Kantonsverfassung und an das Projekt "Justitia 4.0" (Digitale Justiz).
Daneben werden einzelne materielle Änderungen vorgeschlagen, welche die Personalbasis verbreitern und die Agilität im Justizalltag stärken sollen. Der Kreis der an die Gerichte wählbaren Personen soll mit dem Wegfall des Erfordernisses eines innerkantonalen Wohnsitzes vergrössert werden. Gleichzeitig sollen eine zeitgemässe Verkleinerung der Spruchkörper der Kollegialgerichte, eine Anpassung der Zuständigkeiten der Einzelrichter und Einzelrichterinnen und die Schaffung von Assistenz-Staatsanwälten und -Staatsanwältinnen sowie Assistenz-Jugendanwälten und -Jugendanwältinnen (anstelle der bisherigen Sachbearbeitenden mit staatsanwaltlichen resp. jugendanwaltlichen Befugnissen) die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte effizienter machen.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Freitag, 6. November 2026, dem Departement Inneres und Sicherheit einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an inneres.sicherheit@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Thomas Bischof, stv. Departementssekretär, zur Verfügung (071 353 64 51; thomas.bischof@clutterar.ch).
Massnahmenplan Luftreinhaltung 2026 (Umsetzungsperiode 2027–2031)
Der Regierungsrat hat am 30. Juni 2026 den Entwurf des kantonalen Massnahmenplans Luftreinhaltung verabschiedet und das Departement Bau und Volkswirtschaft beauftragt, die Vernehmlassung durchzuführen.
Der Massnahmenplan des Regierungsrates zeigt den aktuellen lufthygienischen Handlungsbedarf im Kanton auf und definiert die zentralen Handlungsfelder für die kommenden fünf Jahre. Die Vernehmlassung bezieht sich auf den Bericht "Massnahmenplan Luftreinhaltung 2026" mit spezifischen Massnahmen in den Bereichen Holzfeuerungen und Landwirtschaft/Tierhaltung.
Wir laden Sie ein, zur Vorlage Stellung zu nehmen und ersuchen Sie, Ihre Vernehmlassungsantwort bis spätestens Mittwoch, 30. September 2026, dem Amt für Umwelt einzureichen. Für die fristgerechte Zustellung als Word-Datei an afu@clutterar.ch danken wir Ihnen im Voraus.
Für Auskünfte steht Ihnen Fabian Huber, Abteilungsleiter Luft und Boden, gerne zur Verfügung (071 353 65 34; f.huber@clutterar.ch).
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr
Kantonaler Vernehmlassungsversand
Gestützt auf Art. 38 Abs. 1 der Organisationsverordnung (bGS 142.121) werden die Einladungen zu kantonalen Vernehmlassungs-
verfahren ausschliesslich per E-Mail versendet.