Inhalt
Nächste Wahlen / Abstimmungen
24. November 2024
Eidgenössische Vorlagen
- Bundesbeschluss vom 29. September 2023 über den Ausbauschritt 2023 für die Nationalstrassen
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Untermiete)
- Änderung vom 29. September 2023 des Obligationenrechts (Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarfs)
- Änderung vom 22. Dezember 2023 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) (Einheitliche Finanzierung der Leistungen)
Unterlagen zum Download
Weitere Informationen zu den Abstimmungsvorlagen
9. Februar 2025
Eidgenössische Vorlage
- Volksinitiative vom 21. Februar 2023 «Für eine verantwortungsvolle Wirtschaft innerhalb der planetaren Grenzen (Umweltverantwortungsinitiative)»
Kantonale Ergänzungswahlen
- A. Regierungsrat
- B. Landammann
- C. Obergericht
Anmeldefrist für nicht amtliche Wahlzettel
Alle Stimmberechtigten erhalten für die kantonalen Ergänzungswahlen von Regierungsrat, Landammann und Obergericht einen leeren, amtlichen Wahlzettel. Die Verwendung von nicht amtlichen Wahlzetteln, also von Parteien oder anderen Organisationen vorgedruckten Wahlzetteln ist gestattet. Nicht amtliche Wahlzettel sind jedoch nur gültig, wenn sie hinsichtlich Farbe und Format mit dem amtlichen übereinstimmen und ins amtlich zugestellte Kuvert eingelegt werden (Art. 33 des Gesetzes über die politischen Rechte; bGS 131.12).
Die Kantonskanzlei bietet den Parteien und anderen Organisationen an, auf deren Kosten nicht amtliche Wahlzettel drucken zu lassen und zusammen mit den amtlichen Wahlunterlagen zu versenden.
Parteien und andere Organisationen, welche davon Gebrauch machen möchten, sind eingeladen, der Kantonskanzlei die Personalien (Name und Vorname, Beruf oder Amt, Wohnort) ihrer Kandidatinnen oder Kandidaten bis spätestens Montag, 16. Dezember 2024, 17.00 Uhr (Eintreffen bei der Kantonskanzlei) zu melden. Soll ein Logo auf den Wahlzettel gedruckt werden (nur schwarz), ist es in digitaler Form einzureichen. Zudem sind die Adresse (inkl. E-Mail und Telefonnummer) einer Kontaktperson sowie die Adresse für die Rechnungsstellung zu nennen.
Weitere Auskünfte erteilt Ihnen gerne die Kantonskanzlei (+41 71 353 67 79 oder kantonskanzlei@ar.ch).
16. März 2025
Kantonale Ergänzungswahlen
- allfälliger 2. Wahlgang Regierungsrat
- allfälliger 2. Wahlgang Landammann
- allfälliger 2. Wahlgang Obergericht
Kommunale Ergänzungswahlen
- Weitere Informationen sind direkt bei den Gemeinden erhältlich
VoteInfo ist die gemeinsame App von Bund und Kantonen zu den Abstimmungen. Sie steht zum Download bereit im App Store und bei Google Play. Die Schweizer Stimmberechtigten erhalten damit einen mobilen Zugang zu den Abstimmungserläuterungen und -resultaten und können die offiziellen Informationen zu den eidgenössischen und kantonalen Vorlagen "aus einer Hand" auf mobilen Geräten lesen.
Zusätzliche Informationen
Kantonskanzlei
13.30 - 17.00 Uhr