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Herdenschutz

Der Wolf verbreitet sich immer stärker, weshalb mit Übergriffen von Wölfen auf Schafe, Ziegen und Kälber gerechnet werden muss. Es lohnt sich daher, frühzeitig Massnahmen zum Schutz der Herden zu ergreifen. Für Schutzmassnahmen ist grundsätzlich der Tierhalter verantwortlich. Wir unterstützen Sie gerne beratend und bei der Beantragung von Schutzmaterial und Beiträgen.

2024 - Zaunpauschalbeiträge für Heimbetriebe

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informierte uns am 17. April 2024, dass im Jahr 2024 insgesamt 4 Millionen CHF für Herdenschutz-Sofortmassnahmen zur Verfügung stehen. Dabei werden die Massnahmen für das Sömmerungsgebiet prioritär behandelt. Die direktzahlungsberechtigten Heimbetriebe erhalten Unterstützungsbeiträge für Zaunverstärkungsmassnahmen für Schafe und Ziegen ausschliesslich als Pauschalbeiträge. Der Zaunverstärkungsaufwand für übrige Tiere (Neuweltkameliden, Gehegewild, etc.) wird weiterhin durch einzelne Zaunbeiträge entschädigt.

Formular Zaunpauschalbeiträge 2024

Das Formular zur Zaunverstärkung für Kleinwiederkäuer (Schafe und Ziegen älter als 1 Jahr) auf Heimbetrieben in der Tal- und Hügelzone, sowie Bergzonen I-IV muss bis spätestens 1. September 2024 bei uns eingereicht worden sein. 

Zaunverstärktung bedeutet: Verwendung von Weidenetzen (mind. 105 cm) oder von fünf Litzen mit Holzpfosten (mind. 105 cm) oder zusätzlich elektrifizierte Litzen bei nicht elektrifizierten Weidezäunen (Stoppdraht und Übersprungschutz) auf einer Höhe von höchstens 20 cm bzw. mind. 105 cm.

Antragsformular Zaunpauschalbeitrag 2024

Anhang 3 Vollzugshilfe Herdenschutz BAFU (Stand 16. April 2024)

Wie schütze ich meine Herde?

Kleinviehherden

Zum Schutz von Kleinvieh, wie Schafe und Ziegen, soll ein Zaun folgende Anforderungen erfüllen:

  • Elektrifiziertes Weidenetz oder mindestens 4 Litzen der Höhe 90cm, gut gespannt und ohne Schlupfmöglichkeiten.
  • Stromspannung von mindestens 3000 Volt an jeder Stelle des Zauns. 
  • Wo der Zaun aufgestellt wird, soll vorgängig das Gras gemäht werden. 

Damit ein Nutztierriss vom BAFU für die Abschussbewilligung berücksichtigt wird, muss dieser Grundschutz erfüllt sein. Weitere Möglichkeiten sind im Merkblatt von Agridea Wolfschutzzäune auf Kleinviehweiden erläutert. Bei grossen Herden kann der Einsatz von Herdenschutzhunden geprüft werden. Wenden Sie sich dazu an die Landwirtschaftliche Beratung AR.

Rindvieh

Frischgeborene Kälber sind während den ersten 14 Lebenstagen einem erhöhten Risiko eines Übergriffs durch Wölfe ausgesetzt. Falls die Geburt auf der Weide erfolgt oder das Kalb nach der Geburt mit dem Muttertier auf der Weide bleibt, gelten folgende Anforderungen für den Grundschutz:

  • Überwachung des Muttertiers mit seinem Jungtier während der Geburt
  • Sofortiges Entfernen der Nachgeburt
  • Einzäunung mit Zwei-Litzenzaun von Muttertier mit Kalb während ersten 14 Tagen

Weitere Informationen sind im Agridea-Merkblatt Herdenschutzmassnahmen für Rindvieh auf Sömmerungsweiden ausgeführt. 

Vorgehen im Schadenfall

Vorgehen bei einem Riss

  1. Risse von Nutztieren sind sofort der Jagdverwaltung, Wildhüter Silvan Eugster, Tel. 079 698 19 16 oder bei Abwesenheit der Notrufzentrale der Kantonspolizei, Tel. 071 343 66 66 zu melden.
  2. Der Wildhüter oder sein beauftragter Jagdaufseher geht vor Ort und bearbeitet den Vorfall nach den Weisungen der Jagdverwaltung.
  3. Das tote Tier darf nicht verschoben werden, auch Spuren dürfen nicht beseitigt werden.
  4. Kann die Begutachtung nicht sofort erfolgen, ist der Kadaver vor Raubwild zu schützen. 
  5. Einleitung der genetischen Untersuchung durch die Jagdverwaltung
  6. Information der zuständigen Stellen durch die Jagdverwaltung

Entschädigung

  • Entschädigungsgesuche bei Wildschäden können zuhanden der Wildschadenkommission beim Amt für Raum und Wald eingereicht werden.
  • Der Eigentümer liefert alle Informationen zum Tier für die Einschätzung des Schadens
  • Nur gefundene Tiere können entschädigt werden
  • Für die Entschädigungen der Tiere gelten die Richtwerte der nationalen Zuchtverbände
  • Ist der Schaden festgestellt und definiert, werden die Tiere aus der Wildschadenkasse vergütet

Ansprechstellen und Zuständigkeiten

Die Landwirtschaftliche Beratung bietet eine kostenlose Herdenschutzberatung an. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Die Aufgaben zum Herdenschutz sind auf folgende Stellen aufgeteilt. 

Landwirtschaftliche Beratung (071 353 67 52 / landwirtschaft@ar.ch)

  • Anlaufstelle für erste Auskünfte
  • Entgegennahme von Gesuchen
  • Informationsveranstaltungen zum Herdenschutz 
  • Koordinaiton des Einsatzes von Herdenschutzmaterial als Sofortmassnahme nach einem Riss
  • SMS-Warndienst für Landwirtschaftsbetriebe

Fachstelle Kleinvieh des LZSG Salez

  • Beratung und fachliche Unterstützung der Nutztierhaltenden
  • Erstellung von Herdenschutzkonzepten für die Landwirtschaftsbetriebe und Alpen
  • fachliche Unterstützung von Herdenschutz-Hundehaltenden

Die Jagdverwaltung hat folgende Aufgaben

  • Entgegennahme von Schadenmeldungen (Risse)
  • Erhebung, Beurteilung und Schätzung von Schäden an Nutztieren
  • Erstbetreuung der Nutztierhaltenden vor Ort bei einem Riss

Zusätzliche Informationen

Abteilung Beratung und Pflanzenschutz

Irene Mühlebach
Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 56