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Innerhalb der Bauzone
![Bauen_innerhalb_BZ](/fileadmin/user_upload/Departement_Bau_Volkswirtschaft/Amt_fuer_Raum_Wald/Raumentwicklung/Bilder/Bauen_innerhalb_BZ.jpg)
Innerhalb des in der Nutzungsplanung vorgegebenen Rahmens (Bauzonengrenze) obliegt das Baubewilligungsverfahren bezüglich grundsätzlicher raumplanerischer Zulässigkeit ausschliesslich den Gemeindebaubehörden. In Ortsbildern von Nationaler Bedeutung wie auch bei allfälligen kantonalen Schutzzonen oder -objekten obliegt die Beurteilung der gestalterischen Einpassung der Abteilung Raumentwicklung.
Nachfolgend die Links zu entsprechenden Ansprechpartnern in den Ausserrhoder Gemeinden:
Zusätzliche Informationen
Abteilung Raumentwicklung
Kasernenstrasse 17 A
9102
Herisau
T: +41 71 353 67 71