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Innerhalb der Bauzone

Innerhalb des in der Nutzungsplanung vorgegebenen Rahmens (Bauzonengrenze) obliegt das Baubewilligungsverfahren bezüglich grundsätzlicher raumplanerischer Zulässigkeit ausschliesslich den Gemeindebaubehörden. In Ortsbildern von Nationaler Bedeutung wie auch bei allfälligen kantonalen Schutzzonen oder -objekten obliegt die Beurteilung der gestalterischen Einpassung der Abteilung Raumentwicklung.

Nachfolgend die Links zu entsprechenden Ansprechpartnern in den Ausserrhoder Gemeinden:

Zusätzliche Informationen

Abteilung Raumentwicklung

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71