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Gravitative Naturgefahren

Aufgrund der Bundesgesetze über Wald, Wasserbau und Raumplanung sind die Kantone verpflichtet, Menschen und Sachwerte vor gravitativen Naturgefahren zu schützen. Dazu müssen verschiedene Grundlagen wie Gefahrenhinweiskarten und Gefahrenkarten erstellt werden. Diese fliessen ein in Planungsaufgaben und geben Auskunft über Gebiete, die gefährdet sind.

Anhand der Karten kann zum Beispiel geklärt werden, ob Schutzbauten, Objektschutzmassnahmen oder Frühwarnsysteme nötig sind; oder wo gebaut werden kann und wo nicht. Appenzell Ausserrhoden hat für den ganzen Kanton Gefahrenhinweiskarten (ausserhalb Baugebiete) und Gefahrenkarten (innerhalb Baugebiete) erarbeitet. Die Karten sind behördenverbindlich. Die Gemeinden scheiden mit diesen Grundlagen die Gefahrenzonen im Rahmen der Zonenplanung aus.

Ansprechpersonen Naturgefahren

Auskünfte sind direkt bei den Gemeinden oder beim Kanton erhältlich:

Wassergefahren (Prozesse Hochwasser): 

Massenbewegungen (Prozesse Rutschung, Sturz, Lawine):

  • Joël Loop, Amt für Raum und Wald, Tel. +41 71 353 67 72

Allgemeine Beratung zum Objektschutz, Prozess Oberflächenabfluss:

Zusätzliche Informationen

Abteilung Wald und Naturgefahren

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71