Inhalt
Bauen in Gefahrengebieten
Objektschutznachweis gravitative Naturgefahren
Bei Neubauten sowie bewilligungspflichtigen Nutzungsänderungen, relevanten Um- und Anbauten in Gefahrengebieten müssen wirksame und wirtschaftliche Massnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten nachgewiesen werden. Dazu ist als integrierender Bestandteil der Baugesuchseingabe ein Objektschutznachweis zu erstellen. Die entsprechenden Formulare sind von der Bauherrschaft in Zusammenarbeit mit dem Planer auszufüllen. Bei Bedarf kann eine Fachperson hinzugezogen werden. Die Assekuranz AR und die Fachstellen des Kantons stehen Bauherr und Planer bei der Festlegung der Massnahmen gerne beratend zur Verfügung.
Unterlagen Objektschutznachweis
Der Leitfaden vermittelt eine Übersicht der zur Erstellung eines Nachweises erforderlichen Planunterlagen und Berichte und legt den Mindestinhalt des Objektschutznachweises fest. Er richtet sich an Planer, Architekten, Ingenieure, Landschaftsarchitekten und Gefahrenspezialisten, die einen Objektschutznachweis zu erstellen haben.
Leitfaden Objektschutznachweis
Ansprechpersonen Objektschutznachweis
Hochwasser: Michael Sonderegger, Tiefbauamt, Abt. Wasserbau, Tel. +41 71 353 65 15
Rutschung, Sturz, Lawine: Joël Loop, Amt für Raum und Wald, Tel. +41 71 353 67 72
Allgemeine Beratung und Oberflächenabfluss: Assekuranz, Tel. +41 71 353 00 55
Weitere Informationen
Für die Planung konkreter Objektschutzmassnahmen wird auf folgende Dokumente bzw. Webseiten verwiesen:
- Norm SIA 261/1 (2020)
- Wegleitung SIA 4002 (2020)
- Objektschutz und Naturgefahren - Assekuranz AR
- www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Das nachfolgende Diagramm zeigt auf, welche Art von Objektschutznachweis wann relevant ist.