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EU/EFTA-Staaten
EU-Staaten
Belgien, Bulgarien,Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Republik Tschechien, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ungarn, Zypern
EFTA-Staaten
Norwegen, Island, Fürstentum Liechtenstein, Schweiz
ACHTUNG: Bundesrat ruft Ventilklausel an
Der Bundesrat hat per 1. Januar 2023 die Ventilklausel angerufen. Aufgrund der Ventilklausel benötigen kroatische Staatsangehörige eine kontingentierte Bewilligung, wenn sie nach diesem Datum in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit aufnehmen möchten. Seit dem 1. Januar 2023 sind somit sowohl die Kurzaufenthaltsbewilligung L als auch die Aufenthaltsbewilligung B für kroatische Erwerbstätige kontingentiert. Diese Ventilklausel gilt bis am 31. Dezember 2024. Mehr Informationen dazu finden Sie hier: EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger: Leben und Arbeiten in der Schweiz (admin.ch)