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Ergänzung zur NRP-Programmvereinbarung unterzeichnet

Der Kanton Appenzell Ausserrhoden und die Schweizerische Eidgenossenschaft haben eine Ergänzung zur Programmvereinbarung über die Neue Regionalpolitik (NRP) abgeschlossen. Dank der „NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete“ stehen dem Kanton zusätzliche Bundesmittel für Projektförderungen zur Verfügung. Ausserdem werden einzelne Förderkriterien im Berggebiet gelockert, um zusätzliche Projekte zu ermöglichen.

Mit der Neuen Regionalpolitik (NRP) unterstützen Bund und Kantone das Berggebiet, den weiteren ländlichen Raum und die Grenzregionen in ihrer regionalwirtschaftlichen Entwicklung. Um die wirtschaftlichen Potenziale in besonders peripheren Berggebieten noch besser freisetzen zu können, lancierte der Bundesrat für die NRP-Umsetzungsperiode 2020–2023 spezielle „NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete“. Mit zusätzlichen Finanzmitteln und flexibleren Kriterien erhalten die Kantone damit die Möglichkeit, weitere innovative Projekte zu fördern und so wirtschaftliche Entwicklungsimpulse für die Zukunft zu setzen.

Über die nächsten drei Jahre bis 2023 stellt der Kanton Appenzell Ausserrhoden jährlich 70‘000 Franken an à-fonds-perdu-Mitteln für Projektförderungen zur Verfügung. Dazu kommen Bundesmittel in Höhe von insgesamt 490‘000 Franken, womit sich ein Fördervolumen von total 700‘000 Franken ergibt. Diese Mittel können für Projekte eingesetzt werden, die einen Beitrag zur regionalwirtschaftlichen Entwicklung leisten.

Die Pilotmassnahmen werden im bestehenden gesetzlichen Rahmen der NRP umgesetzt, profitieren jedoch von flexibleren Förderkriterien. Das erlaubt dem Kanton, Projekte mitzufinanzieren, welche die Kriterien der bisherigen NRP nicht erfüllen. Konkret muss z.B. ein Pilotprojekt nicht exportorientiert sein und der Anspruch der betriebsübergreifenden Zusammenarbeit wird gelockert. Eine einzelbetriebliche Förderung ist somit in Ausnahmefällen möglich. Ausserdem können neu auch kleine Infrastrukturbauten mit à-fonds-perdu-Beiträgen unterstützt werden.

Voraussetzung für die Teilnahme eines Kantons an den NRP-Pilotmassnahmen für die Berggebiete ist, dass der vom SECO definierte Berggebietsperimeter mindestens Teile des Kantons beinhaltet. Das Departement Bau und Volkswirtschaft hat sich im Rahmen der Vernehmlassung des SECO in Koordination mit Appenzell Innerrhoden erfolgreich dafür eingesetzt, das Appenzellerland ebenfalls in den berechtigten Perimeter für die Pilotmassnahmen aufzunehmen. Mit Ausnahme der drei Gemeinden Herisau, Teufen und Speicher liegt das gesamte Ausserrhoder Kantonsgebiet nun im Berggebiets-Perimeter.

Anträge für konkrete Projekte im Rahmen der NRP-Pilotmassnahmen müssen darlegen, dass sie ihre Wirkung mehrheitlich im festgelegten Berggebiets-Perimeter, erzeugen. Projektanträge können per sofort bis Ende 2023 beim Amt für Wirtschaft und Arbeit eingereicht werden.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59