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Regierungsrat begrüsst weitere Öffnung

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassung von grösseren Publikumsanlässen und die finanzielle Absicherung von Grossveranstaltungen mit einem Schutzschirm grundsätzlich. Er fordert aber noch Korrekturen. Insbesondere sollen kleinere Veranstaltungen bis 300 Personen bereits im Juni möglich werden. Erneut fand über die Vorschläge des Bundes mit den Regierungen der Nachbarkantone ein Austausch statt.

Der Bund hat den Kantonen seine Pläne für Öffnungen bei den Publikumsanlässen zur Konsultation unterbreitet. Er schlägt vor, dass ab dem 1. Juli wieder Anlässe mit bis zu 3'000 Personen möglich sollen, ab dem 1. September solche mit 10'000 Personen. Im Juni möchte der Bund Pilotveranstaltungen erlauben. Zutritt zu Publikumsveranstaltungen sollen nur geimpfte, genesene und getestete Personen mit einem entsprechenden Nachweis haben. Für Anlässe von überkantonaler Bedeutung wird ein Schutzschirm vorgeschlagen. Der Bund und der jeweilige Kanton würden sich gemäss Vorlage je hälftig an den Entschädigungen bei allfälligen covidbedingten Absagen beteiligen.

Wie andere Ostschweizer Kantone begrüsst der Ausserrhoder Regierungsrat die Absicht des Bundes, bei stabiler epidemiologischer Lage Grossveranstaltungen schrittweise zuzulassen. Die Ankündigung bringt für die Sommermonate die ersehnte positive Perspektive. Zusammen mit dem geplanten Schutzschirm ergibt sich auch für die Veranstalter eine erhöhte Planungssicherheit.

Nicht einverstanden ist der Regierungsrat mit dem ersten Schritt. Der Vorschlag, ab dem 1. Juni Pilotveranstaltungen mit bis zu 600 Personen unter Nachweis der Impfung, Genesung oder Testung zu erlauben, ist nicht praktikabel. Zum einen ist die Zeit für die Eingabe und Umsetzung von Pilotversuchen bis zum 1. Juni zu knapp. Zum anderen stehen bis dann noch keine fälschungssicheren Zertifikate für den Impf-, Genesungs- und Testnachweis zur Verfügung. Der Regierungsrat fordert, dass anstelle von Pilotanlässen ab dem 1. Juni Anlässe mit bis zu 300 Personen wieder generell zugelassen werden, wenn ein Schutzkonzept besteht, das eine sichere Durchführung erwarten lässt. Ein Impf-, Genesungs- und Testnachweis soll erst verlangt werden, wenn sichere und einfach handhabbare Zertifikate eingeführt sind.

Bei den ab Juli wieder möglichen Grossveranstaltungen lehnt der Regierungsrat die geplante Bewilligungspflicht ab. Er erachtet es als zielführender, wenn eine Meldepflicht gilt, allenfalls verbunden mit besonderen Vorgaben für Schutzkonzepte. Deren Einhaltung soll stichprobenweise kontrolliert werden. Dieses Vorgehen hat sich bereits im letzten Sommer bewährt.

Der Schutzschirm soll es den Veranstaltern ermöglichen, Anlässe mit hoher finanzieller Sicherheit zu planen. Dies ist mit dem Vorschlag des Bundes noch nicht der Fall. Die Franchise ist mit 30 000 Franken zu hoch angesetzt. Für den Regierungsrat reicht ein Selbstbehalt von 20 Prozent des Defizits aus. In Anbetracht der Ähnlichkeit der Sachlage bei abgesagten Grossanlässen mit Härtefällen in der Wirtschaft sollte der gleiche Verteilschlüssel zur Anwendung gelangen wie für letztere. Der Bund soll sich mit 80 Prozent an den Entschädigungen und in angemessener Weise an den Vollzugskosten beteiligen. Ausserdem erachtet der Regierungsrat das Verfahren für die Bewilligungen und die Entschädigungen als zu kompliziert und nicht praxistauglich. Diesbezüglich muss die Vorlage überarbeitet werden.

Weiter fordert der Regierungsrat, dass mit den Öffnungsschritten für Grossveranstaltungen auch die Vorgaben für private Veranstaltungen gelockert werden müssen. Es wäre für die Bevölkerung unverständlich, dass Grossveranstaltungen wieder möglich sind, aber im privaten Bereich weitgehende Einschränkungen gelten. Zudem stellt sich der Regierungsrat gegen die neue Zuordnung der Messen als Veranstaltungen; Messen sollten gesondert geregelt werden. Weiter hält der Regierungsrat die Maskenpflicht im Aussenbereich von Restaurants für nicht praktikabel und nicht durchsetzbar und ersucht daher um eine rasche Aufhebung dieser Massnahme.

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