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Umsetzung Härtefallmassnahmen läuft

Seit dem 25. Januar können in Appenzell Ausserrhoden Gesuche für finanzielle Unterstützung über das Programm der Härtefallmassnahmen eingereicht werden. Es stehen Gelder von rund 9.2 Millionen Franken für Unterstützungshilfe von Kanton und Bund zur Verfügung. Bis heute wurden knapp 90 Gesuche eingereicht; rund 1 Mio. Franken wurden gesprochen. Die Härtefallmassnahmen helfen den Unternehmen, die ungedeckten Fixkosten in der Corona-Krise zu begleichen.

Seit dem Programmstart vor vier Wochen sind beim Amt für Wirtschaft und Arbeit knapp 90 Unterstützungsgesuche eingegangen. Dabei kommen etwas mehr als die Hälfte der Gesuche aus der Gastrobranche. Zu den weiteren Gesuchstellenden gehören Betriebe der Eventbranche, des Detailhandels und der Reisebranche. Sie alle sind unter den aktuellen Corona-Massnahmen des Bundes besonders stark betroffen. Rund 1 Mio. Franken wurde bis anhin gesprochen.

Gemeinsam mit dem Bund unterstützt Appenzell Ausserrhoden Unternehmen, welche die Anforderungen für einen Härtefall erfüllen: Einerseits müssen sie seit über 40 Tagen ihr Geschäft aufgrund der behördlichen Vorgaben geschlossen haben, oder andererseits ist ihr Umsatz infolge des Veranstaltungsverbotes oder der Grenzschliessungen um mehr als 40 Prozent gegenüber den Vorjahren eingebrochen.

Seit dem 25. Januar können beim Amt für Wirtschaft und Arbeit Unterstützungsgesuche eingereicht werden. Die Gesuche werden durch ein Experten-Team, bestehend aus Bankfachleuten, Treuhandexperten und Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung, beurteilt. Dabei stehen die ungedeckten Fixkosten (Miete, Versicherungen etc.) im Fokus. Denn vor allem diese Kosten führen Unternehmen mit einem reduzierten Umsatz in finanzielle Engpässe. Personalkosten werden über die Leistungen der Arbeitslosenkasse und der AHV-Ausgleichskasse grossmehrheitlich abgedeckt.

Die ersten Gesuche konnten bereits innert weniger Tage beurteilt werden. In den ersten vier Wochen konnten rund 35 Prozent der Gesuche beurteilt werden. Von diesen Gesuchen erfüllten rund 85 Prozent die gesetzlichen Anforderungen und haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung.

Mit der Tatsache, dass die ersten Verfügungen bereits rund sieben Arbeitstage nach Programmstart erfolgten und die Auszahlungen bereits geleistet werden konnten, gehört Appenzell Ausserrhoden zu den schnelleren Kantonen in der Schweiz. Das Amt für Wirtschaft und Arbeit rechnet mit etwas über 200 Gesuchen, welche vom Experten-Team in den nächsten Wochen beurteilt werden müssen. Die Dauer der Beurteilung durch das Gremium ist stark abhängig von der Qualität der Gesucheinreichung.

Die Gesuche können online über die Homepage des Amtes für Wirtschaft und Arbeit (www.ar.ch/awa) zusammen mit den notwendigen Unterlagen eingereicht werden. Die Formularvorlagen sind dort als Download verfügbar. Die bisherige Erfahrung zeigt, dass nur wenige Gesuche von Beginn weg vollständig und nachvollziehbar eingereicht werden. Entsprechen führen Rückfragen beim Gesuchsteller zwangsläufig zu Verzögerungen bei der Beurteilung der Unterstützungsanträge.

Zusätzliche Informationen

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 31
F: +41 71 353 62 59