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Drohnen

Für Drohnenflüge gelten in der Schweiz die Vorgaben des Bundes und die europäischen Drohnenregelungen. Zu beachten sind insbesondere die Registrierungspflicht, die maximale Flughöhe von 120 Metern, die Mindestabstände zu Personen sowie geltende Flugbeschränkungen. Auch die Privatsphäre ist zu respektieren.

Vor jedem Flug sind die geltenden Flugeinschränkungen zu prüfen:
Karten der Schweiz - Schweizerische Eidgenossenschaft - map.geo.admin.ch

Weitere Informationen und geltende Vorschriften:
Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) – Drohnen

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiterin

Isabelle Coray
Tel.: +41 71 353 65 03
isabelle.coray@clutterar.ch