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Skilifte / Seilbahnen / Luftfahrthindernisse
Das Tiefbauamt ist das Bindeglied zwischen den Betreibern von Skiliften oder Seilbahnen und dem Interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte IKSS.
Dem Konkordat gehören 21 Kantone und das assoziierte Fürstentum Liechtenstein an.
Im Auftrag der Konkordatsmitglieder ist das IKSS für die sicherheitstechnische Aufsichtstätigkeit für die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallende Seilbahnen, schräg geführte Lifte und Spezialanlagen verantwortlich.
Links:
Reglement IKSS vom 2. Juni 2022
Botschaft zum Reglement vom 2. Juni 2022
Zusätzliche Informationen
Sachbearbeiter
Stefan Wildhaber
Tel.: +41 71 353 65 12
stefan.wildhaber@clutterar.ch