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Flurgenossenschaften
Das Verfahren zur Gründung einer Flurgenossenschaft ist im Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt.
Für Fragen zur Gründung einer Flurgenossenschaft im Baugebiet ist der Gemeinderat der Standortgemeinde zuständig.
Das Landwirtschaftsamt bietet für Flurgenossenschaften im Landwirtschaftsgebiet eine kostenpflichtige Beratung für Neugründungen oder Statutenrevisionen an.
Für Verfahrensfragen steht das Tiefbauamt zur Verfügung. Die Fragen sind schriftlich per Mail einzureichen. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt.
Zusätzliche Informationen
Sachbearbeiterin
Isabelle Coray
Tel.: +41 71 353 65 03
isabelle.coray@clutterar.ch