Inhalt
Skilifte / Seilbahnen / Luftfahrthindernisse
Das Tiefbauamt ist das Bindeglied zwischen den Betreibern von Skiliften oder Seilbahnen und dem Interkantonalen Konkordat für Seilbahnen und Skilifte IKSS.
Dem Konkordat gehören 21 Kantone und das assoziierte Fürstentum Liechtenstein an.
Im Auftrag der Konkordatsmitglieder ist das IKSS für die sicherheitstechnische Aufsichtstätigkeit für die in den Zuständigkeitsbereich der Kantone fallende Seilbahnen, schräg geführte Lifte und Spezialanlagen verantwortlich.
Links:
Seilbahnen und Skilifte
- Interkantonales Konkordat für Seilbahnen und Skilifte (IKSS): ikss.ch
- Downloads und Links
Luftfahrthindernisse
Mobiler Seilkran
Für Seilkraninstallationen entlang von Kantonsstrassen und/oder Seilführungen über die Strasse ist aufgrund des Strassengesetzes (StrG; bGS 731.11) eine Bewilligung durch die Strassenbaupolizei erforderlich.
Das Gesuch ist an das Tiefbauamt Appenzell Ausserrhoden, Kasernenstrasse 17A, 9102 Herisau oder per E-Mail an tiefbauamt@clutterar.ch einzureichen. Folgende Unterlagen sind beizubringen:
- Begründung und Beschreibung für den Betrieb der mobile Anlage unter Angabe des vorgesehenen Zeitraumes (allenfalls mit Verkehrskonzept)
- Sicherheitskonzept
- Situationsplan mit eingetragener Anlage
- Schnitt der Kantonsstrasse mit Umschlagplatz, Standort Kran und den Seilführungen (Trag- und Ankerseile) mit Angaben deren Höhe ab Boden
Beispiel:
Anforderungen des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL)
Als Luftfahrthindernis gelten Anlagen und Bepflanzungen, wenn sie in überbauten Zonen eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie ausserhalb solcher Gebiete eine Höhe von mindestens 25 Meter aufweisen. Spezifische Regelungen gelten zudem in Regionen rund um Flugplätze. Eigentümer oder Ersteller solcher Anlagen sind verpflichtet, ein Hindernisprojekt vom BAZL bewilligen zu lassen. Die Details sind in Artikel 63 und 64 der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL) geregelt.
Weitere Informationen könne unter Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) (admin.ch) eingesehen werden.
Zusätzliche Informationen
Sachbearbeiter
Stefan Wildhaber
Tel.: +41 71 353 65 12
stefan.wildhaber@clutterar.ch