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Gewässerraum

Gewässer benötigen ausreichend Raum, damit die wertvollen Lebensräume für Tiere und Pflanzen, der Schutz vor Hochwasser, die Wassernutzung sowie attraktive Naherholungsgebiete erhalten bleiben oder wiederhergestellt werden können. Naturnahe Uferbereiche sind hierfür ebenso entscheidend wie eine eigendynamische und strukturreiche Gewässersohle. Der für die genannten Funktionen erforderliche Platzbedarf von Bächen, Flüssen und Seen wird als Gewässerraum bezeichnet. Dieser ist seit Januar 2011 im eidgenössischen Gewässerschutzgesetz verankert und wirkt sich massgebend auf die Nutzung von Grundstücken in Ufernähe aus (Nutzungseinschränkungen im Gewässerraum).

Die grundeigentümerverbindliche Festlegung der Gewässerräume erfolgt gemeindeweise innerhalb der nächsten Jahre. Solange der Gewässerraum nicht rechtskräftig festgelegt ist, gelten Übergangsbestimmungen.

Der Gewässerraum und seine Nutzung (Video)

Die Festlegung des Gewässerraums (Video)