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Wasserbaupolizei

Objektschutznachweis Hochwasser
Bei Bauvorhaben in Gefahrengebieten sind wirksame und wirtschaftliche Massnahmen zum Schutz von Menschen und Sachwerten umzusetzen. Ein Objektschutznachweis wird als integrierender Bestandteil der Baugesuchseingabe verlangt (zwingend ab 1. Juli 2022). Die Gefahrengebiete sind im Zonenplan Gefahren bzw. in der Gefahrenkarte, in der Gefahrenhinweiskarte sowie in der Gefährdungskarte Oberflächenabfluss ausgewiesen und unter www.geoportal.ch einsehbar. Die Baugesuchsformulare inkl. Formulare Objektschutznachweis sind unter www.ar.ch/baugesuche abrufbar.
Weitere Informationen und Beratung zum Objektschutz:
www.assekuranz.ch/praevention/objektschutz-und-naturgefahren
www.schutz-vor-naturgefahren.ch
Anforderungen an Querungsbauwerke
Für Querungsbauwerke wie Brücken oder Durchlässe gelten besondere Anforderungen an die wasserbauliche Dimensionierung (siehe nachfolgenden Link).