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Nutzungseinschränkungen im Gewässerraum

Bauvorschriften im Gewässerraum
Innerhalb des Gewässerraums gilt grundsätzlich ein Bauverbot. Die Errichtung von neuen Bauten und Anlagen, Erweiterungen oder Nutzungsänderungen sind nicht erlaubt. Ausnahmebewilligungen sind unter bestimmten Voraussetzungen zu prüfen, beispielsweise in dicht überbauten Gebieten. Zudem kann der Gewässerraum für standortgebundene und im öffentlichen Interesse stehende Bauvorhaben beansprucht werden.

Bestehende Bauten und Anlagen, die rechtmässig erstellt wurden und bestimmungsgemäss nutzbar sind, sind in ihrem Bestand geschützt. Notwendige Unterhaltsmassnahmen sind zulässig.

Weitere Angaben zu den Bauvorschriften finden sich unter Bauabstand zu Gewässern.

Bewirtschaftungsvorschriften im Gewässerraum
Der Gewässerraum ist extensiv zu bewirtschaften. Eine intensive landwirtschaftliche Nutzung ist nicht erlaubt. Ebenso gilt innerhalb des Gewässerraums ein Dünge- und Pflanzenschutzmittelverbot. Nicht betroffen von den Bewirtschaftungseinschränkungen sind eingedolte Gewässer.

 

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07