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Wasserbaupolizei
Bauvorhaben in Gewässernähe, d.h. innerhalb des Gewässerraums, oder in Hochwassergefahrengebieten benötigen eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung. Gesuche sind im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens bei der kommunalen Bauverwaltung einzureichen. Bei Bauvorhaben in Hochwassergefahrengebieten ist mitunter ein Objektschutznachweis erforderlich.
Keiner wasserbaupolizeilichen Bewilligung bedürfen:
- geringfügige Unterhaltsarbeiten an bestehenden Werkanlagen (z.B. Werkleitungen, Mauern, Durchlässe, Brücken);
- geringfügige Bauvorhaben, die dem normalen Unterhalt dienen, wie Reparaturen oder Renovationen;
- Bauvorhaben in Gefahrengebieten mit geringer Gefährdung, die nicht gefahrensensible Objekte betreffen.
Themenbereiche der Wasserbaupolizei
- Bauabstand zu Gewässern
- Bauvorschriften in Gefahrengebieten
- Objektschutznachweis
- Einleitungen in Gewässer
- Querungsbauwerke
- Leitungsquerungen
Zusätzliche Informationen
Sachbearbeiter Wasserbaupolizei
Michael Hug
Tel.: +41 71 353 65 13
michael.hug@clutterar.ch
(anwesend Mo., Di. & Mi.)