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Wasserbaupolizei

Bauvorhaben in Gewässernähe, d.h. innerhalb des Gewässerraums, oder in Hochwassergefahrengebieten benötigen eine wasserbaupolizeiliche Bewilligung. Gesuche sind im Rahmen des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens bei der kommunalen Bauverwaltung einzureichen. Bei Bauvorhaben in Hochwassergefahrengebieten ist mitunter ein Objektschutznachweis erforderlich.

Keiner wasserbaupolizeilichen Bewilligung bedürfen:

  • geringfügige Unterhaltsarbeiten an bestehenden Werkanlagen (z.B. Werkleitungen, Mauern, Durchlässe, Brücken);
  • geringfügige Bauvorhaben, die dem normalen Unterhalt dienen, wie Reparaturen oder Renovationen;
  • Bauvorhaben in Gefahrengebieten mit geringer Gefährdung, die nicht gefahrensensible Objekte betreffen.

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter Wasserbaupolizei

Michael Hug
Tel.: +41 71 353 65 13
michael.hug@clutterar.ch
(anwesend Mo., Di. & Mi.)