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Einleitungen in Gewässer

Wo die Versickerung nicht möglich oder nicht zulässig ist, muss Regenwasser (Meteorwasser) über die Meteorwasserkanalisation einem Gewässer zugeführt werden. In aller Regel sind hierfür Retentionsmassnahmen erforderlich. Das Amt für Umwelt bzw. die Gemeinden überprüfen die gewässerschutzrechtliche Zulässigkeit von Ableitungen in die Gewässer. Zusätzliche Informationen hierzu finden Sie nachfolgend unter «Weitere Links».

Soll Meteorwasser in ein Gewässer eingeleitet werden, so sind die natürlichen hydrologischen Einzugsgebiete zu berücksichtigen. Der Ort der Einleitstelle ist entsprechend so zu wählen, dass die natürlichen Abflussverhältnisse weitestgehend erhalten bleiben (Art. 1 Abs. 2 GSchV; SR 814.201). Zudem ist darauf zu achten, dass mit der Einleitung möglichst keine Verbauungen oder Korrektionen des Gewässers notwendig werden (Art. 42 Abs. 2 GSchG; SR 814.20).

Bauliche Ausführung von Einleitungen
Bei der Einleitung von Meteorwasser in ein Gewässer ist mindestens der letzte Meter vor dem Auslauf als Betonrohr auszubilden. Die Einleitung ist so zu gestalten, dass die Rohrleitung bündig mit dem Ufer endet. Sie darf nicht ins Bachprofil hineinragen. Das Gefälle, die Einleithöhe und der Einleitwinkel der Meteorwasserleitung müssen gemäss SG-Norm Nr. 6500 bzw. SG-Norm Nr. 6501 ausgeführt werden (siehe «Dokumente»).

Weitere Links

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter Wasserbaupolizei

Michael Hug
Tel.: +41 71 353 65 13
michael.hug@clutterar.ch
(anwesend Mo., Di. & Mi.)