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Querungsbauwerke

Für oberirdische Querungsbauwerke wie Brücken oder Durchlässe gelten besondere Anforderungen an die wasserbauliche Dimensionierung und die ökologische Gestaltung. Diese sind beim Neubau wie auch bei bedeutenden Anpassungen an bestehenden Anlagen zu beachten.

Weitere Informationen dazu finden sich im kantonalen Merkblatt Querungsbauwerke (siehe «Dokumente»). 

Zusätzliche Informationen

Tiefbauamt

Kasernenstrasse 17 A
9102 Herisau
T: +41 71 353 65 07

Sachbearbeiter Wasserbaupolizei

Michael Hug
Tel.: +41 71 353 65 13
michael.hug@clutterar.ch
(anwesend Mo., Di. & Mi.)