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Interkantonale Vereinbarung
Die Kantone harmonisieren das Stipendienwesen
In den vergangenen Jahren haben sich die kantonalen Stipendiengesetzgebungen vieler Kantone in wichtigen Punkten kontinuierlich angeglichen. Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) bildet seit dem 1. März 2013 die Grundlage für den laufenden Harmonisierungsprozess unter den Kantonen. Das Stipendien-Konkordat bezweckt eine Harmonisierung der 26 kantonalen Stipendienrechte. Es gewährleistet einerseits eine formelle Harmonisierung der kantonalen Stipendienwesen, insbesondere durch eine einheitliche Definition stipendienrechtlicher Begriffe und wichtiger formaler Kriterien. Andererseits fördert das Stipendien-Konkordat die materielle Harmonisierung, vor allem durch die Vorgabe von Mindeststandards. Der Kantonsrat von Appenzell Ausserrhoden hat am 18. März 2013 den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen beschlossen (in Kraft seit 1. Juli 2013). Mittlerweile sind dem Stipendien-Konkordat 22 Kantone beigetreten, die für über 94% der Wohnbevölkerung in der Schweiz stehen.
Das seit 1. Januar 2018 in Kraft gesetzte Ausbildungsbeitragsrecht basiert auf den im Stipendien-Konkordat festgelegten Mindeststandards.