Inhalt
QV-Resultate
Qualifikationsverfahren
Allgemeine Hinweise und Richtlinien zum Qualifikationsverfahren
- Alle Lernenden mit Lehrvertrag im Kanton Appenzell Ausserrhoden sind automatisch für das Qualifikationsverfahren angemeldet. Es werden keine Prüfungsanmeldeformulare versendet.
- Ausnahme: Alle Personen, die ihre Ausbildung nach Art. 32 BBV (Berufsabschluss für Erwachsene) abschliessen, sowie Repetierende ohne Lehrvertrag erhalten ein Anmeldeformular per Post zugestellt.
- Die Personalien der Lernenden sind durch den Lehrbetrieb im Berufsbildungsportal zu überprüfen.
- Das Aufgebot zur Prüfung wird durch den Chefexperten oder die Chefexpertin zugestellt.
Prüfungsresultate
Die Lernenden können ihr Resultat des Qualifikationsverfahrens (QV) ab der KW25 (ab Montag, 15. Juni 2026) online abrufen.
Der Zugriff erfolgt über die Eingabe des Geburtsdatums und der AHV-Nummer:
QV-Resultate 2026 (Verlinkung: Berufsbildungsportal / Abfrage Prüfungsresultat)
- Die Resultate sind für alle Lernenden zugänglich, die ein Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein Eidgenössisches Berufsattest (EBA) anstreben.
- Die Resultate der Berufsmaturität sind nicht abrufbar.
- Die Resultate der Teilprüfungen können nicht online abgefragt werden. Diese werden weiterhin direkt eröffnet und zusammen mit dem Notenausweis an den Lehrbetrieb versendet.
- Lernende, die das Qualifikationsverfahren im Kanton Appenzell Ausserrhoden absolvieren, deren Lehrbetrieb jedoch ausserhalb des Kantons Appenzell Ausserrhoden liegt, können ihre Ergebnisse nicht über diese Seite einsehen. Diese Lernenden werden von der zuständigen Behörde ihres Lehrortkantons informiert.
Sie haben das QV erfolgreich abgeschlossen?
Herzliche Gratulation!
Die Notenausweise, Fähigkeitszeugnisse und Berufsatteste werden nach der Notenverarbeitung entweder per Post direkt an den Lehrbetrieb versendet oder – sofern eine QV- Feier stattfindet – im Rahmen der Abschlussfeier persönlich übergeben.
Sie haben das QV nicht bestanden? – So geht's weiter
Das Qualifikationsverfahren ist leider nicht wunschgemäss verlaufen. Das offizielle Ergebnis mit den detaillierten Informationen wird Ihnen schriftlich per Post zugestellt.
Informationen zum weiteren Vorgehen finden Sie ??