Inhalt

Qualifikationsverfahren

Prüfungskommission

Für die im Kanton durchzuführenden Qualifikationsverfahren ist die kantonale Prüfungskommission zuständig. Zu den Hauptaufgaben der Kommission gehören:

  • Aufsicht über die im Kanton durchgeführten Qualifikationsverfahren
  • Wahl der Prüfungsexpertinnen und - experten
  • Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung der Expertinnen und Experten
  • Stellungsnahme zu Prüfungsrekursen
  • Jährliche Berichterstattung an das Amt über Ablauf und Ergebnisse der Qualifikationsverfahren
  • Erstellung der Prüfungsordnung

Prüfungsleitung

Aufgabenbereiche:

  • Überwachung und Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen und der Anordnung und Weisungen der Prüfungskommission
  • Koordination der von anderen Kantonen zugewiesenen Qualifikationsverfahren
  • Administration und Rechnungsführung im Zusammenhang mit Qualifikationsverfahren
  • Datenaustausch mit Bund und anderen Kantonen im Zusammenhang mit Qualifikationsverfahren
  • Koordination Schulung der Expertinnen und Experten

Besondere Zulassungsvoraussetzungen

Art. 32 der Verordnung über die Berufsbildung (BBV) vom 19. November 2003: Wurden Qualifikationen ausserhalb eines geregelten Bildungsganges erworben, so setzt die Zulassung zum Qualifikationsverfahren eine mindestens fünfjährige berufliche Erfahrung voraus.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Berufsbildung

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 12

Kontakt