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Nahtstellen

Chancengerechte Zuteilungen bewegen sich im Spannungsfeld von Leistungsprinzip (Ergebnisse), Gleichheitsprinzip (faire Bedingungen) und Bedürfnisprinzip (individuelle Förderung). Sie berücksichtigen soziale, kulturelle und migrationsbedingte Unterschiede.

Massgebend ist, wie gut Lernende die im Lehrplan beschriebenen Kompetenzen in den entsprechenden Fächern und den überfachlichen Kompetenzen tatsächlich erreicht. Es wird ein Ermessensentscheid gefällt, auf Grundlage systematisch und objektiv erfasster Leistungen.

Zusätzliche Informationen

Amt für Volksschule und Sport

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 354 71 11