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Finanzielle Unterstützung im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention

Grundlagen zur Beitragsberechtigung

Finanzielle Unterstützungen im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention können auf Gesuch hin und nach Massgabe der zur Verfügung stehenden Mittel ausgerichtet werden (Art. 15 Gesundheitsgesetz; bGS 811.1). Die Gesuche sind schriftlich und elektronisch an das Amt für Gesundheit, Abteilung Gesundheitsförderung, einzureichen. Die Prüfung der Gesuche erfolgt sporadisch. Die Gesuchsteller werden schriftlich über den Entscheid informiert.

Kriterien zur Beitragsberechtigung

Das Projekt kann einem unserer Themenbereiche zugeordnet werden und wird im Kanton Appenzell Ausserrhoden umgesetzt bzw. die Ausserrhoder Bevölkerung steht als Zielgruppe im Fokus.

Themenbereiche der Gesundheitsförderung:

Bewegung
Das Projekt zielt darauf hin Bewegung zu fördern und im Alltag zu verankern.

Ernährung
Das Projekt fördert ein gesundes Ernährungsbewusstsein bei der Zielgruppe.

Psychischen Gesundheit
Das Projekt stärkt die psychische Gesundheit der Bevölkerung.

Gesundheitsförderung als Ganzes
Das Projekt hilft das gewählte Setting als gesunde Lebenswelt zu gestalten, in der sich alle Akteure aktiv an einem gemeinsamen positiven Zusammenleben beteiligen.

Ressourcen und Lebenskompetenzen
Das Projekt dient zur Stärkung der Lebenskompetenzen der Zielgruppe, damit sie mit den altersgemässen Herausforderungen des Lebens erfolgreich umgehen können.

-> Weitere Richtlinien zur Unterstützung 

Zusätzliche Informationen

Abteilung Gesundheitsförderung

Oberdorf 4
9055 Bühler
T: +41 71 353 68 70