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Auskünfte und Beratung zu Diskriminierungsfragen
Ein wichtiger Teilbereich des Kantonalen Integrationsprogramms (KIP) ist der Diskriminierungsschutz. Die Hauptmassnahme innerhalb dieses Bereichs ist das Beratungsangebot bei Diskriminierungsfragen. Die Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung (Tel. 071 544 93 85) in St. Gallen ist bei der HEKS angesiedelt und ist ein Angebot in Zusammenarbeit mit dem Kanton St. Gallen.
Die Beratungsstelle bearbeitet Fälle im Bereich der rassistischen Diskriminierung bearbeiten. Rassistische Diskriminierung ist jede Praxis, die Menschen aufgrund physiognomischer Merkmale, ethnischer Herkunft, kultureller Merkmale (Sprache, Name) und oder religiöser Zugehörigkeit ungleich behandelt. (Quelle: Eidg. Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB).
Die Stelle bietet qualifizierte Beratung für
- Personen oder Angehörige von Personen, die sich aufgrund ihres Aussehens, ihrer Herkunft, Religion oder anderer kultureller Merkmale diskriminiert fühlen,
- Personen, die der Diskriminierung bezichtigt werden,
- Organisationen und Fachpersonen.
Das Beratungsangebot steht für Personen, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden wohnen, kostenlos zur Verfügung.
Bitte beachten Sie dazu die entsprechende Medienmitteilung und die Angebotskarte.
Zur Angebotsseite von HEKS Ostschweiz.
Projektverantwortliche: Carina Zehnder
Rassismus und Diskriminierung
Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, Hautfarbe, Religion, der Lebensweise oder der Sprache kommen in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft vor. Menschen anderer Nationalitäten werden bei der Wohnungssuche benachteiligt oder am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten abgelehnt. Ausländische Kinder und Jugendliche leiden unter Mobbing in der Schule oder werden bei der Lehrstellensuche nicht berücksichtigt. Auch klagen Betroffene über Diskriminierungen in der öffentlichen Verwaltung. Manchmal werden Menschen auch zu Unrecht als «Rassist oder Rassistin» bezichtigt (HEKS, 2020).
Die Beispiele für Diskriminierung und Rassismus sind zahlreich. Wo steht die Schweiz, was den Schutz davor angeht? Auf dem Papier hat sie Fortschritte gemacht. Aber es gibt noch viele Lücken, auch wenn in der Bundesverfassung ein Gleichheitsgebot und ein Diskriminierungsverbot existieren. Letzteres fand mit der Verfassungsrevision von 1999 Eingang und lautet: «Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.» Die Liste ist absichtlich nicht abschliessend, damit auf Veränderungen reagiert werden kann. Daneben existieren auf Bundesebene die Rassismus-Strafnorm und das Bundesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Amnesty International, Schweizer Sektion, 2020).
Weitere Informationen zum Thema:
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HEKS Beratungsstelle gegen Rassismus und Diskriminierung
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Schlichtungs- und Beratungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben
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Fachstelle für Rassismusbekämpfung FRB: Rechtsratgeber Rassistische Diskriminierung, Begrifflichkeiten im Zusammenhang mit Rassismus und rassistischer Diskriminierung
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Auswertungsbericht 2019: Rassismusvorfälle aus der Beratungspraxis
Ein bedeutender Teil der gemeldeten Fälle rassistischer Diskriminierung fanden im öffentlichen Raum und am Arbeitsplatz statt. Die am häufigsten gemeldeten Formen rassistischer Diskriminierung waren Benachteiligungen und Beschimpfungen. Das häufigste Motiv war die Ausländerfeindlichkeit/Fremdenfeindlichkeit, gefolgt vom Rassismus gegen Schwarze und von Muslimfeindlichkeit. Erkennbar ist ausserdem eine Zunahme von Fällen mit rechtsextremem Hintergrund. -
Bericht SRF zum Thema Rassismus in der Schweiz
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Berichte und Studien zu Rassismus in der Schweiz: Gesammelte Nachrichten von humanrights.ch
- Wir sind alle gleich – oder? Beitrag von Amnesty International
Zusätzliche Informationen
Abteilung Chancengleichheit
Kasernenstrasse 17