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Flüchtlinge, vorläufig aufgenommene Personen und Schutzsuchende

Die Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und Schutzsuchenden obliegt im Kanton Appenzell Ausserrhoden von Gesetzes wegen den Gemeinden, und wird in deren Auftrag durch die Beratungsstelle für Flüchtlinge wahrgenommen.

Der Bund zahlt den Kantonen pro anerkanntem und pro vorläufig aufgenommenen Flüchtling und pro vorläufig aufgenommene Person (FL/VA) eine einmalige Integrationspauschale von rund 18'000 Franken. Diese ist zweckgebunden und dient namentlich der Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache (Art. 18 VIntA, Art. 87 AIG). Das Amt für Soziales, Abteilung Chancengleichheit, ist für die zweckgebundene Verwendung dieser Mittel gegenüber dem Bund rechenschaftspflichtig und arbeitet eng mit der Beratungsstelle für Flüchtlinge zusammen. Die Wirkungsziele dieser Integrationsmassnahmen sind für alle Kantone in der Integrationsagenda Schweiz (IAS) definiert.

Für Schutzsuchende aus der Ukraine (Status S) zielt die Integrationsförderung darauf ab, die Rückkehrfähigkeit zu stärken und gleichzeitig eine rasche berufliche Integration zu fördern. Der Bund leistet dafür Beiträge im Rahmen des Programms «Unterstützungsmassnahmen von Personen mit Schutzstatus S (Programm S)».

Für das Asylverfahren und dessen Vollzug ist das Amt für Soziales, Abteilung Sozialhilfe und Asyl, zuständig.

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26