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Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen

Die Förderung der Integration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig aufgenommenen Personen obliegt im Kanton Appenzell Ausserrhoden von Gesetzes wegen den Gemeinden, und wird in deren Auftrag durch die Beratungsstelle für Flüchtlinge wahrgenommen.

Der Bund zahlt den Kantonen pro anerkanntem und pro vorläufig aufgenommenen Flüchtling und pro vorläufig aufgenommener Person (FL/VA) eine einmalige Integrationspauschale von rund 18'000 Franken. Diese ist zweckgebunden und dient namentlich der Förderung der beruflichen Integration und des Erwerbs einer Landessprache (Art. 18 VIntA, Art. 87 AIG). Das Amt für Soziales, Abteilung Chancengleichheit, ist für die zweckgebundene Verwendung dieser Mittel gegenüber dem Bund rechenschaftspflichtig und arbeitet eng mit der Beratungsstelle für Flüchtlinge zusammen.

Für das Asylverfahren und dessen Vollzug ist das Amt für Soziales, Abteilung Sozialhilfe und Asyl, zuständig.

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Integrationsagenda

In der Schweiz finden viele Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen (im Folgenden FL/VA genannt) erst nach mehreren Jahren eine Arbeit, stehen kaum in Kontakt mit der ansässigen Bevölkerung und sind abhängig von der Sozialhilfe. Dies kann zu gesellschaftlichen Spannungen sowie hohen Mehrkosten bei Bund, Kantonen und Gemeinden führen. Dank gezielten Integrationsmassnahmen kann das Potenzial von FL/VA besser genutzt werden und sie können längerfristig für sich selber aufkommen.

Die Kantone verfügen mit den Kantonalen Integrationsprogrammen (KIP) bereits heute über einen Rahmen, der alle spezifischen Integrationsförderangebote zusammenfasst. Eine grundlegende Neuausrichtung der Integrationsförderung ist deshalb nicht erforderlich. Ziel der Integrationsagenda ist es, die spezifischen Massnahmen früher einzusetzen und sie zu intensivieren. Flüchtlinge und vorläufig aufgenommene Personen sollen sich rascher in die Arbeitswelt integrieren können. Zu diesem Zweck haben sich Bund und Kantone auf eine gemeinsame Integrationsagenda geeinigt. Das Konzept zur Umsetzung der Integrationsagenda in Appenzell Ausserrhoden wurde in enger Zusammenarbeit zwischen dem Amt für Soziales und der Beratungsstelle für Flüchtlinge erarbeitet. Die Vereinbarung mit dem Bund, Staatssekretariat für Migration (SEM), wurde von allen 20 Gemeinden und vom Regierungsrat im September 2019 genehmigt. Neu zahlt der Bund pro Flüchtling bzw. vorläufig aufgenommene Person 18‘000 Franken statt 6'000 Franken für sechs Jahre für die Integrationsmassnahmen.

Bund und Kantone einigten sich auf fünf Wirkungsziele der Integrationsagenda:

  1. Alle FL/VA erreichen einen ihrem Potenzial entsprechenden Sprachstand. Drei Jahre nach Einreise verfügen alle mindestens über sprachliche Basiskenntnisse zur Bewältigung des Alltags (mind. A1).
  2. 80% der Kinder aus dem Asylbereich, die im Alter von 0-4 Jahren in die Schweiz kommen, können sich beim Start der obligatorischen Schulzeit in der am Wohnort gesprochenen Sprache verständigen.
  3. Zwei Drittel aller FL/VA im Alter von 16-25 Jahren befinden sich fünf Jahre nach der Einreise in einer postobligatorischen Ausbildung.
  4. Die Hälfte aller erwachsenen FL/VA ist sieben Jahre nach der Einreise nachhaltig in den ersten Arbeitsmarkt integriert.
  5. Alle FL/VA sind sieben Jahre nach der Einreise vertraut mit den schweizerischen Lebensgewohnheiten und haben Kontakte zur einheimischen Bevölkerung.

Die Flüchtlinge und vorläufig aufgenommenen Personen sollen durchgehend von einer Fachperson begleitet und betreut werden, welche die einzelnen Massnahmen optimal aufeinander abstimmt.

Weitere Informationen

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26