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Ausbildungs- und Arbeitsmarktintegration

Bewilligungsverfahren bei erwerbstätigen Asylsuchenden (N), vorläufig aufgenommenen Personen (F) und Flüchtlingen (B): Zur Erleichterung der beruflichen Integration von Asylsuchenden (N-Ausweis), vorläufig Aufgenommenen (F-Ausweis) und anerkannten Flüchtlingen (B-Ausweis) haben sich die im Bewilligungsverfahren involvierten Ämter und Abteilungen auf eine gemeinsame Richtlinie für die Bewilligungsverfahren geeinigt. Die Richtlinie soll Klarheit im Vollzug schaffen und eine Bewilligungspraxis sicherstellen, die sowohl dem Schutz- als auch dem Förderungsgedanken Rechnung trägt.

Die kantonale Richtlinien zur Meldepflicht bei vorläufig Aufgenommenen und anerkannten Flüchtlingen sowie die kantonale Richtlinien zur Bewilligungsverfahren bei Asylsuchenden finden Sie bei den Informationen des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Das Merkblatt für Arbeitgebende zur Beschäftigung von Personen aus dem Asylbereich ist unter weitere Informationen zum Download verfügbar. 

Projektverantwortliche: Carina Zehnder

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26