Inhalt

Gewaltschutz und Prävention

Gewalt hat viele Erscheinungsformen (physische, psychische, sexuelle/sexualisierte, strukturelle, finanzielle) und verursacht in erster Linie grosses menschliches Leid. Sie verletzt nicht nur die körperliche und seelische Integrität des Menschen, sondern auch fundamentale Menschenrechte und das Schweizer Recht. Wer Gewalt anwendet, ob in der Öffentlichkeit oder im privaten Umfeld, macht sich strafbar.

Informationen, Fachstellen und Initiativen

Cybermobbing und Hate Speech

Cybermobbing

Von Cybermobbing spricht man, wenn eine Person auf einer oder mehrerer digitalen Plattformen über einen längeren Zeitraum hinweg absichtlich beleidigt, bedroht, blossgestellt oder belästigt wird. Dazu gehören auch die Verbreitung von falschen Informationen und Gerüchten, das Hochladen von peinlichen, verfälschten, freizügigen oder pornografischen Fotos und Videos das Erstellen von (beleidigenden) Fake-Profilen oder die Gründung von «Hassgruppen», in denen wie in einem Gästebuch negative Äusserungen über Einzelpersonen gemacht werden können.

Hate Speech

Eine Aussage wird als Hate Speech (deutsch: Hassrede) verstanden, wenn eine Person oder Gruppe aufgrund bestimmter Identitätsmerkmale beleidigt, abgewertet oder diskriminiert wird. Hate Speech kann überall stattfinden: auf der Strasse, in der Schule und sehr häufig im Internet, zum Beispiel in Online-Kommentaren, Chats oder Social Media.

Egal ob im Internet oder auf der Strasse: Hate Speech und (Cyber-)Mobbing  können gravierende Auswirkungen für die betroffenen Personen haben. Und für Täterinnen und Täter kann es strafbar sein.

So kannst du gegen Hate Speech vorgehen

Als betroffene Person

  • Mache Screenshots und dokumentiere die Umstände.
  • Melde hasserfüllte Kommentare auf der jeweiligen Plattform.
  • Wende dich an deinen Freundeskreis, den nächsten Polizeiposten und/oder finde die passende Melde-/Beratungsstelle unten. Einige Aussagen können strafrechtlich relevant sein

Als beobachtende Person

  • Übe dich in «Counter Speech», die anständige Gegenrede (Beispiele unter Stop Hate Speech).
  • Beachte: es lohnt sich nicht immer zu antworten, zum Beispiel in bestimmten Fällen von persönlichen Beleidigungen.

Diese Infos findest du auch kompakt in unserem Flyer zu Hate Speech. Die Flyer können unter chancengleichheit@clutterar.ch bestellt werden.

Melde- und Beratungsstellen:

  • Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden Hate Speech und Cybermobbing kann strafbar sein. Anzeigen können auf jeder Polizeiwache erstattet werden.
  • Opferhilfe SG-AR-AI Das Angebot der Opferhilfe richtet sich an Menschen, die von Gewalt im Sinne des Bundesgesetzes über die Hilfe an Opfer von Straftaten (OHG) betroffen sind. Bei Vergehen im digitalen Raum betrifft dies insbesondere Cyberstalking und/oder Drohung.
  • LGBTIQ-Helpline Die LGBTIQ-Helpline ist Meldestelle und Beratungsplattform für Opfer von LGBTIQ-feindlicher Gewalt. Die queeren Peer-Berater*innen nehmen sich für jede Frage Zeit, hören zu, geben Antworten oder verweisen an die richtigen Stellen.
  • Meldeplattform für rassistische Online-Hassrede Die Meldeplattform ist ein Projekt der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus EKR und bietet Betroffenen von rassistischer Online-Hassrede die Möglichkeit, diese Hassrede zu melden. Zusätzlich wird auf verschiedene Fach- und Beratungsstellen verwiesen.
  • #NetzCourage Bietet Betroffenen von Digitaler Gewalt kostenlos Unterstützung und erfahrene Beratung an: Management des Social Media-Profils, organisierte Gegenrede und Recherchen sowie spezialisierte juristische Beratung.

Weitere Informationen

  • Schweizerische Kriminalprävention
    Die Schweizerische Kriminalprävention (SKP) ist eine interkantonale Fachstelle im Bereich Prävention von Kriminalität und Kriminalitätsfurcht. Hier gibt es Informationensbroschüren zu Cybermobbing und Hate Speech/Hate Crime.
  • Stop Hate Speech
    Das Projekt startet den Versuch, mithilfe eines Algorithmus Hate Speech im Netz aufzuspüren. Gleichzeitig wird eine digitale Anlaufstelle geschaffen, wo sich Betroffene informieren können.

Elterliche Kindesentführung

Eine elterliche Kindesentführung ist immer eine schwerwiegende Bürde für alle Beteiligten. Trotzdem sollte das Kindeswohl in jedem Moment im Zentrum allen Handelns stehen.

Der Internationale Sozialdienst Schweiz (SSI Schweiz) spricht von «elterlicher Kindesentführung», wenn ein Kind von einem Elternteil gegen den Willen des anderen Elternteils ins Ausland gebracht oder dort zurückbehalten wird, ohne dass dieser das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat. Dies ist gemäss Haager Kindesentführungsübereinkommen wie auch dem Schweizer Strafgesetzbuch rechtswidrig. Die Folgen einer Kindesentführung können für alle Betroffenen, insbesondere aber für das entführte Kind, schwerwiegend oder sogar traumatisierend sein, was dem entführenden Elternteil oft nicht bewusst ist.

Der SSI Schweiz hilft betroffenen Eltern bei einer Kindesentführung. Das Ziel ist, möglichst schnell die für das Kind beste Lösung zu finden. Die Broschüre «Kindesentführung - Information, Analyse, Prävention, Beratung» vom SSI Schweiz dient zurückgebliebenen wie entführenden Elternteilen als Erstinformation.

Häusliche Gewalt und Stalking

Häusliche Gewalt

Gewalt in Beziehungen ist eine Realität. Sie findet oftmals in den eigenen vier Wänden statt. Unter der Gewalt leiden Opfer, Täter und Täterin. Laut aktuellen Zahlen wurden 2022 im Bereich häusliche Gewalt 19'978 Straftaten registriert, darunter 86 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte. Dies sind 40 % der für den häuslichen Bereich relevanten Straftaten. (Quelle: EBG)

Das Bundesamt für Statistik BFS hat mit Unterstützung des Eidg. Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG die folgende Studie veröffentlicht: «Polizeilich registrierte Tötungsdelikte 2009-2016: Innerhalb und ausserhalb des häuslichen Bereichs».

Das Bundesamt für Statistik hat die Zahlen der Opferhilfestatistik für das Jahr 2022 veröffentlicht. Neu finden Sie auch eine detaillierte Auswertung zur häuslichen Gewalt.

Stalking

Von lästiger Kontaktsuche und Nachstellen bis zu Einschüchterung und Gewalt – Stalking umfasst ein breites Spektrum. Schätzungen zufolge sind 15–18 % der Frauen und 4–5 % der Männer Opfer von Stalking im weiten Sinn. Dies schreibt der Bundesrat in seinem Bericht zu Massnahmen. Er beruht auf einer umfassenden Studie des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) zu «Massnahmen zur Bekämpfung von Stalking». Die Forscherinnen empfehlen Vorbeugung und Schutz via Polizei, Fachstellen, verbesserte Kompetenz-Zuteilung und Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Betroffene sollen jeglichen Kontakt verweigern, ihr Umfeld über die Stalking-Situation informieren, Vorfälle dokumentieren. Auch lohnt es sich, die Polizei frühzeitig einzuschalten – ihre Intervention bei den Stalkenden kann das Stalking beenden.

Weitere Infos sowie Flyer/Merkblätter unter Kantonspolizei - Prävention - Häusliche Gewalt / Stalking

 

Istanbul-Konvention

Die Schweiz hat am 14. Dezember 2017 das Übereinkommen des Europarats vom 11. Mai 2011 zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) ratifiziert hat. Dieses Übereinkommen ist für die Schweiz am 1. April 2018 in Kraft getreten. Die Website Istanbulkonvention.ch informiert über die Konvention und deren Umsetzung in der Schweiz.

Gemeinsames Vorgehen von Bund und Kantonen

Auf nationaler Ebene ist das Eidgenössische Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) für die Umsetzung und die Berichterstattung an den Europarat zuständig. Das EBG koordiniert auch die  Umsetzung der Massnahmen des Bundes.
Auf interkantonaler Ebene koordiniert die Schweizerische Konferenz gegen Häusliche Gewalt (SKHG) im Auftrag der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) die Umsetzung der Konvention.
Bund und Kantone haben ihre Zusammenarbeit in einem Umsetzungskonzept geklärt, das auch den Einbezug von Nichtregierungsorganisationen (NGO) vorsieht. Ein gemeinsamer Ausschuss von Bund und Kantonen sichert die laufende Absprache und eine aufeinander abgestimmte Umsetzung in der Schweiz.

Im November 2018 fand in Bern eine nationale Tagung zum Thema statt. Die Konferenz zeigte die Grundzüge der Istanbul-Konvention auf, informierte über die völkerrechtliche Verantwortung und den Monitoringprozess des Europarates. Beleuchtet wurde die Rolle von Bund, Kantonen und Nichtregierungsorganisationen im Umsetzungsprozess und wie sie ihre Zusammenarbeit im Hinblick auf eine integrale und koordinierte Politik gestalten. Auf der Website des EBG können die Unterlagen eingesehen werden.

Weitere Informationen:

Menschenhandel

Menschenhandel ist ein schweres Verbrechen, das grundlegende Menschenrechte und die Menschenwürde verletzt. Die Täterinnen und Täter machen sich die Armut oder Notlage anderer Menschen und ihre Hoffnungen auf eine bessere Zukunft anderswo zunutze, um sie mit falschen Versprechen über Arbeits- oder Heiratsmöglichkeiten anzuwerben. Am Zielort werden die Opfer durch Drohung, Gewalt oder Schuldknechtschaft (z.B. zum Abzahlen ihrer Reiseschulden) in ein Abhängigkeitsverhältnis gebracht und ausgebeutet. Das Unrecht besteht in der Ausnützung einer Machtposition durch den Täter und in der Aufhebung des Selbstbestimmungsrechts des Opfers. Das Verbrechen findet in der Regel im Verborgenen statt, weshalb die Opfer von Menschenhandel in der Gesellschaft kaum sichtbar sind. Für die Täterinnen und Täter handelt es sich um ein äusserst lukratives Geschäft.

Menschenhandel steht in der Schweiz meist im Zusammenhang mit Migration. Die Schweiz ist primär Zielland und in einem geringeren Umfang auch Transitland für Menschenhandel. Am häufigsten ist hierzulande die Ausbeutung in der Prostitution, doch immer öfter werden auch Fälle von Menschenhandel  zwecks Arbeitsausbeutung bekannt.

Thema Menschenhandel auf der Website des Bundes: Fedpol.admin.ch
Beratungs- und Schulungszentrum Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung: Act212
Fachstelle Frauenhandel und Frauenmigration: fiz-info.ch

Netzwerk Gewaltschutz

Unter dem Namen «Netzwerk Gewaltschutz» wird das Projekt ZARtwerk (Netzwerk gegen Zwangsheiraten in Appenzell Ausserrhoden) nach dessen Ablauf 2017 mit einem erweiterten Fokus weitergeführt.

Das Netzwerk Gewaltschutz dient dem Informationstransfer unter Fachpersonen, der Weiterentwicklung von Präventionsmassnahmen und der gezielten Wissensvermittlung inner- und ausserhalb des Netzwerkes.

Der Themenbereich umfasst neu alle Formen von Gewalt und deren Prävention: Körperliche & häusliche Gewalt, Stalking, Zwangsheirat, Diskriminierung bezüglich Geschlecht, Herkunft und Religion, sexuelle Belästigung & Mobbing und Familienschutz. Die Aufzählung ist nicht abgeschlossen.

Ansprechperson: Carina Zehnder

Rassismus und Diskriminierung

Diskriminierungen aufgrund der Herkunft, Hautfarbe, Religion, der Lebensweise oder der Sprache kommen in allen Lebensbereichen unserer Gesellschaft vor. Menschen anderer Nationalitäten werden bei der Wohnungssuche benachteiligt oder am Arbeitsplatz von Kollegen oder Vorgesetzten abgelehnt. Ausländische Kinder und Jugendliche leiden unter Mobbing in der Schule oder werden bei der Lehrstellensuche nicht berücksichtigt. Auch klagen Betroffene über Diskriminierungen in der öffentlichen Verwaltung. Manchmal werden Menschen auch zu Unrecht als «Rassist oder Rassistin» bezichtigt (HEKS, 2020).

Die  Beispiele  für  Diskriminierung  und  Rassismus  sind  zahlreich.  Wo  steht  die  Schweiz,  was  den  Schutz  davor  angeht?  Auf  dem  Papier  hat  sie  Fortschritte  gemacht.  Aber  es  gibt  noch  viele  Lücken,  auch  wenn  in  der  Bundesverfassung  ein  Gleichheitsgebot  und  ein  Diskriminierungsverbot  existieren.  Letzteres  fand  mit  der  Verfassungsrevision  von  1999  Eingang  und  lautet:  «Niemand  darf  diskriminiert  werden,  namentlich  nicht  wegen  der  Herkunft,  der  Rasse,  des  Geschlechts,  des  Alters,  der  Sprache,  der  sozialen  Stellung,  der  Lebensform,  der  religiösen,  weltanschaulichen  oder  politischen  Überzeugung  oder  wegen  einer  körperlichen,  geistigen  oder  psychischen  Behinderung.»  Die  Liste  ist  absichtlich  nicht  abschliessend,  damit  auf  Veränderungen  reagiert  werden  kann.  Daneben  existieren  auf  Bundesebene  die  Rassismus-Strafnorm  und  das  Bundesgesetz  zur  Gleichstellung  von  Menschen  mit  Behinderung (Amnesty International, Schweizer Sektion, 2020). 

Weitere Informationen zum Thema:

Sexistische Werbung - Lauterkeitskommission

Die Schweizerische Lauterkeitskommission wurde 1966 von der KS Kommunikation Schweiz / CS Communication Suisse ins Leben gerufen. Sie ist eine neutrale, unabhängige Institution der Kommunikationsbranche zum Zweck der werblichen Selbstkontrolle. Jede Person ist befugt, kommerzielle Kommunikation, die ihrer Meinung nach unlauter ist, bei der Lauterkeitskommission zu beanstanden. Die Kommission besteht aus drei Kammern, in welcher Konsumentinnen und Konsumenten, Medienschaffende und Werbende paritätisch vertreten sind. Die Schweizerische Lauterkeitskommission spricht keine staatlich durchsetzbaren Urteile aus. Sie erlässt Empfehlungen mit dem Ziel, dass diese von den Werbetreibenden zukünftig umgesetzt werden und somit rechtliche Risiken von Klagen oder Strafverfahren vor staatlichen Behörden vermieden werden können.

Sexuelle Gewalt Kinder und Jugendliche

Sexuelle Gewalt ist kein seltenes Phänomen, sondern ein Thema, mit dem ein grosser Teil der Kinder und Jugendlichen in irgendeiner Form konfrontiert sind. Verschiedene Untersuchungen weisen darauf hin, dass sexuelle Gewalt auch unter Jugendlichen (beispielsweise Sexting) und Gewalt in jugendlichen Paarbeziehungen ähnlich verbreitet sind, wie häusliche Gewalt unter Erwachsenen. Gewalt gegen und unter Kinder und Jugendliche ist ein gesellschaftliches und kein individuelles oder familiäres Problem.

Das Departement Bildung und Kultur sowie das Departement Gesundheit und Soziales möchten durch Informationen auf die Thematik aufmerksam machen, sensibilisieren sowie Kinder und Jugendliche stärken.

Daher werden alle zwei Jahre eine Wanderausstellung zur Prävention von sexueller Gewalt in den Kanton für Schulklassen und die interessierte Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Für die Primarstufe die Wanderausstellung «Mein Körper gehört mir» und für die Oberstufe die Ausstellung «Ich säg was lauft».

Die Ausstellung «Mein Körper gehört mir» ist ein interaktives Ausstellungsprojekt der Stiftung Kinderschutz Schweiz zur Prävention von sexueller Gewalt gegen Kinder. Die Ausstellung stärkt Kinder in ihrem Selbstbewusstsein und gibt ihnen Abwehrstrategien. Sie erfahren spielerisch und altersgerecht Wichtiges zum Thema «sexuelle Gewalt». Auch Eltern und Lehrpersonen bietet sie die Möglichkeit, sich mit der Problematik der sexuellen Ausbeutung auseinanderzusetzen und die Kinder damit vor Übergriffen und Gewalt zu schützen. Zielgruppe sind folglich nicht nur die Kinder, sondern auch deren Eltern und die Lehrerinnen und Lehrer der am Projekt teilnehmenden Klassen. Zusätzlich erhöhen Informationen über Handlungsmöglichkeiten und Hilfsangebote den Schutz der Kinder vor sexueller Gewalt. Die Ausstellung wurde vom Kinderschutz Schweiz entwickelt und kann dort gemietet werden. Mehr zum Angebot erfahren Sie hier.

Bei der Online-Meldestelle clickandstop.ch können pädokriminelle Inhalte mit wenigen Klicks und anonym gemeldet werden können. 

Informationen und  weitere Projekte sind auf der Webseite von Kinderschutz Schweiz vorhanden. Weitere Informationen sind auf der Webseite Jugend und Gewalt sowie auch bei der Schweizerischen Kriminalprävention ersichtlich. 

Projektverantwortliche: Irina Wedlich

Weibliche Genitalverstümmelung

Kostenlose Anlaufstelle

In der Ostschweiz gibt es eine Anlaufstelle gegen Mädchenbeschneidung für Betroffene und zur Prävention. 

Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung der Schweizerischen Eidgenossenschaft

Mit dem «Schutzbrief gegen Mädchenbeschneidung» will der Bundesrat nachdrücklich auf die Rechtslage in der Schweiz hinweisen. Das Dokument steht in 8 Sprachen zur Verfügung und soll Familien und Mädchen unterstützen, sich gegen den sozialen und familiären Druck in ihren Gemeinschaften im Herkunftsland und in der Diaspora zu stellen.

Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

Der 6. Februar ist der internationale Tag gegen weibliche Genital­verstümmelung. Auch in der Schweiz ist weibliche Genitalbeschneidung eine Realität. Gemäss neuesten Schätzungen sind bis zu 22'000 Mädchen oder Frauen von einer Genital­beschneidung bedroht oder betroffen. Was die Erkennung und den Schutz von gefährdeten Mädchen anbelangt. So kommt Fachpersonen verschiedener Berufsgruppen eine zentrale Rolle zu. Zu ihrer Unterstützung hat das Netzwerk gegen Mädchen­beschneidung Schweiz einen Leitfaden in Zusammenarbeit mit UNICEF Schweiz und Liechtenstein sowie Kinderschutz Schweiz zum Thema Genital­verstümmelung und Kindesschutz erarbeitet und ist auf der Webseite www.maedchenbeschneidung.ch/netzwerk abrufbar.

Zwangsheirat

Vermuten oder wissen Sie, dass jemand in Ihrem Umfeld unter Druck steht, eine Person zu heiraten, die sie oder er nicht heiraten möchte? Fragen Sie sich wie Sie vorgehen können, wenn Ihnen jemand erzählt, dass die Ehe konflikthaft oder gar gewaltätig ist, und sich diese Person nicht trennen darf? Oder stehen Sie selbst unter Druck?

  • Informationsbroschüre für Erwachsene zu den wichtigsten Anlauf- und Beratungsstellen sowie Tipps für die Unterstützung von Betroffenen
  • Pocketflyer mit Tipps und Hilfsangeboten für Jugendliche
  • Übersicht über die massgeblichen Gesetzesartikel

Weitere Informationen

Informationen für Lehr- und Fachpersonen 

  • Film: «Nicht verliebt und trotzdem verheiratet?», den Trailer zum Film gibt es hier (6:52'). Von: GGG Ausländerberatung Basel und zwangsheirat.ch (2010). Dauer: ca. 20'. Kostenlose Bestellung
  • Schulungsunterlagen «Liebe, Ehe, Partnerschaft»: Themen wie persönliche und gesetzliche Grenzen, unterschiedliche Wünsche und Traditionen, sexuelle Orientierung, Alter und Behinderung stehen im Zentrum dieser Diskussionsmappe.Das TikK steht. Fachpersonen für eine kostenlose Kurzinfo zur Verfügung. Mehr unter www.tikk.ch.

Zusätzliche Informationen

Abteilung Chancengleichheit

Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26