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Arbeitsbewilligungen
Wer bekommt eine Arbeitsbewilligung?
Ob jemand in der Schweiz arbeiten darf ist von der Staatsangehörigkeit und dem Zuzugsgrund abhängig. Ebenso die Selbständigkeit. Zwingend ist immer die Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie die Steuerpflicht.
Es gibt zwei Wege
- Arbeitnehmende aus EU-/EFTA-Staaten haben es einfacher, Zutritt zum Arbeitsmarkt zu bekommen. Grund dafür sind die Vereinbarungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union (EU).
- Arbeitnehmende aus allen anderen Staaten erhalten nur eine Arbeitsbewilligung, wenn sie als dringend benötigte und gut qualifizierte Arbeitskräfte gelten.
Der Wohnkanton entscheidet, ob Sie eine Arbeitsbewilligung bekommen. Mehr Informationen erhalten Sie bei der zuständigen Stelle in Appenzell Ausserrhoden.
Weitere Informationen zum Thema
Arbeitsbewilligung
Wenn man in der Schweiz leben darf, darf man normalerweise auch arbeiten. Es gibt unterschiedliche Bewilligungen für verschiedene Staatsangehörigkeiten udn Arbeitsdauern, die entweder vom Arbeitgeber oder Arbeitnehmer beantragt werden können. Wenn man Fragen hat, kann man sich an die Gemeinde oder die Abteilung Migration wenden. Diese Stellen helfen auch Personen, die. in die Schweiz ziehen oder hier arbeiten möchten.
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Schwarzarbeit
Es handelt sich um Schwarzarbeit, wenn
- man nicht angemeldet bei Sozialversicherungen angemeldet ist
- keine Arbeitsbewilligung besteht
- das Einkommen nicht bei den Steuern angegeben wird
Schwarzarbeit hat rechtliche Konsequenzen für Arbeitgeber und Angestellte. Ausserdem sind die Arbeitenden bei Unfällen nicht versichert und haben keine Altersvorsorge. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Arbeitgeber nicht korrekt handelt, sollten Sie sich an das Amt für Wirtschaft wenden.
Links
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145