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Rechte und Pflichten
Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben verschiedene Rechte und Pflichten, die gesetzlich geregelt sind. Dies umfasst beispielsweise die maximale Arbeitszeit, den Anspruch auf Ferien udn Versicherungsschutz. Es ist empfohlen, Arbeitsverträge schriftlich abzuschliessen, aber auch mündliche Vereinbarungen sind gültig. Es gibt gesetzliche Mindeststandards im Gesetz, die auch für Personen ohne schriftlichen Arbeitsvertrag gelten. Dadurch haben Sie auch bestimmte Rechte und Pflichten.
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Rechte der Angestellten
Die Angestellten haben in der Schweiz verschiedene gesetzliche Rechte. Zu den wichtigsten gehören:
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Angestellten bei den Sozialversicherungen anzumelden, für sie eine Unfallversicherung abzuschliessen und einen Teil der Beiträge zu bezahlen.
- Alle Angestellten haben den Anspruch auf mindestens 4 Wochen bezahlte Ferien. Das gilt anteilmässig auch für Personen, die im Stundenlohn angestellt sind oder Teilzeit arbeiten.
- Die zulässige Höchstarbeitszeit beträgt 50 Stunden pro Woche. In manchen Branchen sind es nur 45 Stunden.
- Die Angestellten haben das Recht auf ein schriftliches Arbeitszeugnis.
- Wer krank wird oder einen Unfall hatte und länger als drei Monate bei der Firma arbeitet, hat für eine bestimmte Zeit Anspruch auf Lohnzahlung.
- Schwangere Frauen und Frauen, die ein Kind geboren haben, haben besondere Rechte (Mutterschutz).
Links
- Bundesverwaltung / Mehr Informationen
- www.lohnrechner.ch
- Infostelle Frau und Arbeit
- Schlichtungsstelle
- Gewerkschaften (www.sgb.ch / www.unia.ch / www.gewerkschaftsjugend.ch / www.angestellte.ch
- Arbeitsinspektorat (steht Ihnen anonym zur Verfügung, sollten Gesetzte und Verordnungen nicht eingehalten werden)
Dokumente
- Broschüre "Mutterschaft. Schutz der Arbeitnehmerinnen"
- Broschüre "Erwerbstätig und Mutter – was ich wissen muss"
Rechtliche Auskünfte (kostenlos)
Rechtsberatung bei der Infostelle Frau und Arbeit (kostenlos)
Infostelle frau+arbeit
Felsenburg
Frauenfelderstrasse 4
8570 Weinfelden
Telefon 071 626 58 48
info@clutterfrauundarbeit.ch
Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben (kostenlos)
Schlichtungsstelle
Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 65 26
schlichtungsstelle@ar.ch
Öffnungszeiten Sekretariat:
+41 71 343 65 26 / Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8.00 - 11.30 Uhr
Allgemeine telefonische Rechtsauskunft:
+41 71 343 63 54 / Dienstag von 9.30 - 11.30 Uhr, Donnerstag von 9.30 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Arbeitsgesetz (z.B. Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachtarbeit, Arbeitszeitvorschriften, etc.)
Abteilung Arbeitsinspektorat
Telefon 071 353 64 70
Mail: arbeitsinspektorat@ar.ch
www.ar.ch/arbeitsinspektorat
Kostenlose Beratung zum Arbeitsrecht
Rechtsberatung bei der Infostelle Frau und Arbeit (kostenlos)
Infostelle frau+arbeit
Felsenburg
Frauenfelderstrasse 4
8570 Weinfelden
Telefon 071 626 58 48
info@clutterfrauundarbeit.ch
Schlichtungsstelle bei Diskriminierung im Erwerbsleben (kostenlos)
Schlichtungsstelle
Landsgemeindeplatz 7c / Fünfeckpalast
9043 Trogen
T: +41 71 343 65 26
schlichtungsstelle@ar.ch
Öffnungszeiten Sekretariat:
+41 71 343 65 26 / Montag, Dienstag und Donnerstag, jeweils von 8.00 - 11.30 Uhr
Allgemeine telefonische Rechtsauskunft:
+41 71 343 63 54 / Dienstag von 9.30 - 11.30 Uhr, Donnerstag von 9.30 - 10.30 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Arbeitsgesetz (z.B. Gesundheit am Arbeitsplatz, Nachtarbeit, Arbeitszeitvorschriften, etc.)
Abteilung Arbeitsinspektorat
Telefon 071 353 64 70
Mail: arbeitsinspektorat@ar.ch
www.ar.ch/arbeitsinspektorat
CareInfo - Arbeit Betreuung und Haushaltshilfe
Sie arbeiten und wohnen in der Schweiz bei einer pflegebedürftigen Person zu Hause? Sie möchten für sich selbst oder für Angehörige eine Unterstützung für zu Hause organisieren? CareInfo bietet Antworten zu rechtlichen Fragen, verfolgt aktuelle Diskussionen und vernetzt. Die Informationen sind in deutscher, polnischer, ungarischer, slowakischer und französischer Sprache verfügbar.
Kündigung
Bei einer Kündigung müssen die Kündigungsfristen, die im Vertrag stehen, beachtet werden. Eine fristlose Kündigung ist nur in Ausnahmefällen erlaubt und man hat das recht auf eine schriftliche Begründigung. Wer krank, schwanger, ein Kind geboren hat oder einen Unfall hatte, ist besonders geschützt. eine ungerechtfertigte Kündigung kann vor Gericht angefochten werden. Wenn man selbst kündigt, kann das Auswirkungen auf die Höhe der Unterstützung aus der Arbeitslosenversicherung haben.
Links
Zusätzliche Informationen
Informationsstelle Integration INFI
Amt für Soziales
Kasernenstrasse 17
9102 Herisau
T: +41 71 353 64 26
chancengleichheit@clutterar.ch
Weitere Informationen zur Informationsstelle Integration INFI hier
Telefonisch erreichbar von Montag bis Donnerstag 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr, oder per E-Mail
Wichtige Links
- Anmeldung bei Zuzug: Ihre Wohngemeinde
- Aufenthaltsbewilligung und Einbürgerung: Amt für Inneres
- Beratungsstelle für Flüchtlinge
Notfallnummern
- Triagestelle "Ärzte und medizinische Beratung"
- Ambulanz / Sanitätsnotruf: 144
- Polizei: 117
- Feuerwehr: 118
- Toxikologischer Notfalldienst: 145