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Hundesteuer
Appenzell Ausserrhoden
Die jährliche Hundesteuer beträgt Fr. 120 pro Hund. Für jeden weiteren Hund desselben Halters Fr. 240. Das Veterinäramt erhebt die Steuern gemäss Angaben der Hundedatenbank AMICUS. Die Zustellung erfolgt per Post. Steuerbeträge von weniger als Fr. 10 werden weder erhoben noch zurückerstattet.
Rückerstattung
Wird ein Hund während des Jahres weitergegegeben, kann die bereits beglichene Hundesteuer zurückerstattet werden. Dasselbe gilt für Hunde, die während des Jahres versterben. Beim Wegzug aus dem Kanton erfolgt keine Rückerstattung. Reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Weitergabe oder Versterben des Hundes ein Gesuch beim Veterinäramt ein. Das Formular dazu können Sie rechts in der gelben Box ausdrucken oder gleich hier online ausfüllen.
Steuerbefreiung
Von der Hundesteuer befreit sind Hunde, die in der Steuerperiode nachweislich als Nutzhunde im Einsatz stehen.
Der Nachweis für die Steuerbefreiung ist dem Veterinäramt bei der Anmeldung des Hundes und
in den Folgejahren bis spätestens zum 31. Januar des Steuerjahres unaufgefordert einzureichen.
Das Formular dazu können Sie rechts in der gelben Box ausdrucken.
Die Liste der steuerbefreiten Nutzhunde und die zu erbringenden Nachweise finden Sie unten aufgeführt.
Such- und Rettungshunde von REDOG | |
Als Nachweis gilt ein jährliches Attest von REDOG über die Einsatzfähigkeit und - bereitschaft des Hundes | |
Lawinen- und Geländesuchhunde der Alpinen Rettung Schweiz (ARS) | |
Als Nachweis gilt ein jährliches Attest der ARS über die Einsatzfähigkeit und -bereitschaft des Hundes | |
Assistenzhunde | |
Als Nachweis gilt eine gültige fachärztliche Verordnung und die Bestätigung, dass die Ausbildungsstelle durch die Organisation Assistance Dogs International (ADI) zertifiziert ist. | |
Schweisshunde | |
Als Nachweis gilt die Bestätigung einer bestandenen Schweissprüfung auf der 1000 Meter Fährte und der Eintrag im aktuellen Verzeichnis der Schweisshundeführer des Patentjägervereins Appenzell Ausserrhoden. | |
Diensthunde, die in der Armee, beim Grenzwachtkorps oder bei der Polizei eingesetzt werden | |
Als Nachweis gilt eine jährliche Bescheinigung der Einsatzorganisation über die Einsatzfähigkeit und -bereitschaft des Hundes. | |
Herdenschutzhunde | |
Als Nachweis gilt eine jährliche Bescheinigung als vom Bund oder Kanton anerkannter Herdenschutzhund. |
Appenzell Innerrhoden
Die Hundesteuern betragen Fr. 80.- pro Hund (landwirtschaftliche Hofhunde Fr. 50.-), und für jeden weiteren Hund desselben Halters Fr. 160.-. In Appenzell Innerrhoden werden die Hundesteuern durch die Bezirksverwaltungen erhoben.