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Hundesteuer
Appenzell Ausserrhoden
Die Hundesteuern betragen Fr. 100.- pro Hund, und für jeden weiteren Hund desselben Halters Fr. 200.-. Das Veterinäramt erhebt die Steuern gemäss den Angaben auf der Hundedatenbank AMICUS. Die Zustellung erfolgt per Post.
Wird ein Hund während des Jahres weitergegeben, kann die bereits beglichene Hundesteuer zurückerstattet werden. Dasselbe gilt für Hunde, die während des Jahres versterben. Reichen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Weitergabe resp. Tod des Hundes ein Gesuch beim Veterinäramt ein. Das Formular dazu können Sie rechts in der gelben Box ausdrucken oder gleich hier online ausfüllen.
Appenzell Innerrhoden
Die Hundesteuern betragen Fr. 80.- pro Hund (landwirtschaftliche Hofhunde Fr. 50.-), und für jeden weiteren Hund desselben Halters Fr. 160.-. In Appenzell Innerrhoden werden die Hundesteuern durch die Bezirksverwaltungen erhoben.