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Leinenpflicht in beiden Appenzell

Hunde sind jederzeit so zu halten, dass sie Menschen und Tiere nicht gefährden oder belästigen sowie fremdes Eigentum nicht beschädigen oder verunreinigen.

Appenzell Ausserrhoden

Hunde müssen an der Leine geführt werden:

  • auf Schulanlagen, öffentlich zugänglichen Spiel- und Sportplätzen sowie Parkanlagen, in öffentlichen Gebäuden- Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen.
  • beim Betreten von Weiden, auf denen sich Nutztiere aufhalten.
  • die Gemeinde kann weitere Orte bezeichnen, an denen Hunde an der Leine zu führen sind.

Appenzell Innerrhoden

Die Handhabung der Leinenpflicht ist gleich wie in Appenzell Ausserrhoden. Jedoch gibt es zusätzlich spezielle Regelungen für das Jagdbanngebiet und im Sömmerungsgebiet während der Alpzeit. Hier wird mit Tafeln zusätzlich auf die Leinenpflicht hingewiesen. Der Bezirk kann im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit weitere Zonen mit Leinenzwang oder auch hundefreie Zonen anordnen.

 

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55