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Meldung über Ausfuhr von Tieren

Haben Sie vor, ein Tier ins dem Ausland auszuführen, oder verreisen Sie mit Ihrem Tier ins Ausland?
Bitte informieren Sie sich frühzeitig über die Einfuhrbedingungen des jeweiligen Bestimmunglandes. Das Veterinäramt kann keine Auskunft geben über die Einfuhrbedingungen anderer Länder.

Für die Ausfuhr von Klauentieren, Pferden und Geflügel ist in der Regel eine Gesundheitsbestätigung des Veterinäramts notwendig. Bitte melden Sie sich dazu mindestens zwei Wochen im Voraus beim Veterinäramt.

*Pflichtfeld

Absender
Empfänger
Tier
Transport

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55