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Hundekontrolle / Registrierung

Registrierung von Personen / Hundehaltern

Registrierung von Neuhundehaltern

Neuhundehalter aus Appenzell Ausserrhoden

Neuhundehalter aus Appenzell Ausserrhoden melden sich beim Veterinäramt (hundekontrolle@clutterar.ch, Tel. +41 71 353 67 54) oder füllen gleich das passende Formular aus. Personen ab 16 Jahren gelten als Hundehalter, Minderjährige benötigen allerdings die Zustimmung ihrer Eltern. Das Formular für Minderjährige ist in der gelben Box rechts zu finden.

Neuhundehalter aus Appenzell Innerrhoden

Neuhundehalter aus Appenzell Innerrhoden, die nach dem 1. Januar 2016 zum ersten Mal einen Hund halten möchten, lassen sich von der Bezirksverwaltung ihres Wohnorts entsprechend in die Datenbank eintragen.

Registrierung von Hunden

Neu-Registrierung von Welpen nach deren Geburt

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, in jedem Fall jedoch vor der Weitergabe durch den Tierhalter, bei dem der Hund geboren wurde, vom Tierarzt gechippt und auf der Hundedatenbank AMICUS registriert werden.

Neu-Registrierung von Hunden, die aus dem Ausland eingeführt wurden

Hunde, die im Ausland geboren wurden und in die Schweiz eingeführt werden, müssen innerhalb von 10 Tagen nach der Einfuhr von einem Schweizer Tierarzt bei der Hundedatenbank AMICUS registriert werden. Dazu müssen Sie mit dem Hund zum Tierarzt und diesem folgendes vorlegen: Ihre AMICUS-Personen-ID, den ausländischen Heimtierpass des Hundes, den Nachweis, dass der Hund verzollt wurde, sowie weitere allfällige Gesundheitspapiere und Einfuhrzeugnisse.

Zusätzliche Meldung ans Veterinäramt

Hundehaltende aus Appenzell Ausserrhoden müssen die Übernahme (Kauf, Geschenk etc.) und die (Abgabe Verkauf, Vermittlung etc.) oder den Tod ihres Hundes sowohl bei der Hundedatenbank AMICUS als auch beim Veterinäramt melden. (Tel. +41 71 353 67 54 oder hundekontrolle@clutterar.ch - oder gleich mit dem passenden elektronischen Formular auf dieser Homepage links im Menü).

Ebenfalls Meldung erstatten müssen Sie, wenn Sie mit Ihrem Hund eine Schutzdienstausbildung beginnen oder wenn der Hund eine coupierte Rute oder Ohren hat.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55