Planen Sie eine Ausstellung, einen Markt, einen Streichelzoo oder eine sonstige Veranstaltung mit Tieren? Bitte beachten Sie, dass die Tierschutzgesetzgebung für Veranstaltungen mit Tieren Auflagen vorsieht. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Ausstellungen, Streichelzoos etc. sogar bewilligungspflichtig.
Bitte melden Sie dem Veterinäramt Veranstaltung mit Tieren frühzeitig. Wir klären ab, ob die Veranstaltung bewilligungspflichtig ist, und/oder welche Bedingungen eingehalten werden müssen, und nehmen Kontakt mit Ihnen auf.
Gemeindeviehschauen müsse nicht gemeldet werden. Wird im Rahmen der Viehschau allerdings ein Streichelzoo betrieben, melden Sie diesen bitte an.
*Pflichtfeld