Seit Mitte Februar 2025 wurden in der Schweiz keine Vögel mehr positiv auf Vogelgrippe getestet. Das Beobachtungsgebiet gilt nicht mehr.
Die vektorfreie Periode der Blauzungenkrankheit endete am 31. März 2025.
Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Appenzell Ausserrhoden die revidierte Hundeverordnung.