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Vogelgrippe

Seit 25. November 2025 gelten für alle Geflügelhaltungen in der Schweiz Schutzmassnahmen.

 

Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa, verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen.

Der Bundesrat hat die gesamte Schweiz zum Beobachtungsgebiet erklärt. Somit gelten für alle Geflügelhalterinnen und -halter in der Schweiz einheitliche Schutzmassnahmen. Die Vorschriften finden Sie unter www.ar.ch/vogelgrippe.

Zusätzliche Informationen

Veterinäramt

Obstmarkt 3
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 55