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Nutztiere und Pferde

Wie halten Sie Ihre Tiere richtig? Wertvolle Informationen finden Sie unter www.nutztiere.ch.

Detaillierte Angaben zum baulichen und qualitativen Tierschutz von Nutztieren sind in den Tierschutz-Kontrollhandbüchern des BLV aufgeführt.

Rechts auf dieser Seite in der grünen Box finden Sie zudem Flyer mit Kurzinformationen für einige Tierarten.

Ausnahmebewilligung baulicher Tierschutz

Für viele Tierarten existieren Mindestanforderungen für die Abmessungen und Ausgestaltung von Unterkünften und Gehegen gemäss Art. 10 TSchV (SR 455.1). Bestimmte Vorschriften gelten nur für seit dem 1. September 2008 neu eingerichtete Ställe, Buchten, Boxen etc.

Werden an Haltungssystemen jedoch Instandhaltungsmassnahmen vorgenommen, die über den Ersatz einzelner Elemente der Stalleinrichtung hinausgehen, so ist zu prüfen, ob sich der Raum so aufteilen lässt, dass für Standplätze, Liegeboxen, Liegebereiche, Laufgänge, Fressplätze und Fressplatzbereiche die Mindestanforderungen für neu eingerichtete Ställe eingehalten werden.

Die kantonale Fachstelle kann in den oben genannten Fällen Abweichungen von den Mindestanforderungen bewilligen. Sie berücksichtigt dabei den der Tierhalterin oder dem Tierhalter entstehenden Aufwand und das Wohlergehen der Tiere. Ausnahmebewilligungen werden nur in speziellen Fällen erteilt.

Das Gesuchformular finden Sie in den gelben Box rechts. Pro Tierstall ist je ein separates, vollständig ausgefülltes Gesuchsformular einzureichen.

Ausbildung

Das Wohlbefinden von Tieren kann geschützt werden, indem die Personen, die mit ihnen umgehen oder für sie verantwortlich sind, richtig ausgebildet werden. Aus diesem Grund wird in der Tierschutzverordnung geregelt, welche Ausbildungen von welchen Tierhaltern verlangt werden.

So müssen zum Beispiel Tierhalter, die über keine landwirtschaftliche Ausbildung verfügen, einen Sachkundenachweis erbringen, wenn sie Rindvieh oder Neuweltkameliden halten. Für die Betreuung von mehr als drei Schweinen, mehr als fünf Pferden oder mehr als zehn Schafen oder Ziegen (ohne Jungtiere), muss ebenfalls ein Sachkundenachweis erbracht werden.

Eine Ausbildung benötigt auch, wer wesentliche Eingriffe an Tieren vornimmt. Dazu gehören zum Beispiel die Kastration und Enthornung von Jungtieren oder die gewerbsmässige Klauen- und Hufpflege.

Eine Übersicht über alle erforderlichen Ausbildungen finden Sie auf der Homepage des BLV.

Tiertransporte

Tiertransporte unterliegen tierpolizeilichen Vorgaben und müssen die Bestimmungen des Tierschutzes einhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des BLV unter "Tiertransporte“ sowie in der Broschüre "Tiertransportvorschriften“ in der grünen Box rechts.