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Hängige Volksinitiativen

Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)

Am 22. Dezember 2022 wurden der Kantonskanzlei unterzeichnete Unterschriftenlisten zur Kantonalen Volksinitiative "Kein Zwang gegen Kinder und Jugendliche (Kinderschutzinitiative)" eingereicht.

Die Initiative hat gemäss Initiativkomitee zum Ziel, die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung zu stärken. Diese Forderung soll im kantonalen Volksschulgesetz abgebildet werden, das derzeit totalrevidiert wird.

In Form einer allgemeinen Anregung stellt die Initiative das folgende Begehren:

Das Gesetz, welches die Bildung und Erziehung in der Volksschule regelt, wird um folgenden Inhalt ergänzt: Massnahmen, die Kinder und Jugendliche betreffen, insbesondere das Tragen von Masken, Testen, medizinische Untersuchungen und Impfungen, dürfen nicht propagiert und nicht ohne die Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter angeordnet werden. Eine fehlende Zustimmung der Eltern oder anderer Erziehungsberechtigter darf zu keinen Benachteiligungen führen.

Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden hat an seiner Sitzung vom 24. Januar 2023 festgestellt, dass die Initiative mit 388 gültigen Unterschriften zustande gekommen ist. Die Initiative erfüllt die Zulässigkeitsvoraussetzungen nach Art. 52 und 55 Abs. 2 KV und Art. 51 GPR und wurde dem Kantonsrat zur Behandlung überwiesen.

Der Kantonsrat behandelte die Initiative in zwei Lesungen, am 18. März 2024 und am 24. Februar 2025. In der Schlussabstimmung lehnte der Kantonsrat die Initiative mit 57:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Er empfiehlt den Stimmberechtigten die Volksinitiative mit 58:3 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung. Die Unterlagen der kantonsrätlichen Behandlung sind auf der Homepage des Kantonsrates abrufbar.

Die Abstimmung findet am 28. September 2025 statt.

Zusätzliche Informationen

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