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Anmeldung Jagdpatent

Bezug Jagdpatent 2025

Folgende Unterlagen und Leistungen sind bis 10. April 2025 einzureichen bzw. zu erbringen (online, per E-Mail oder per Post):

  • Patentanmeldung
  • Versicherungsnachweis

Treffsicherheitsnachweis

Der Treffsicherheitsnachweis ist bis spätestens 30. Juni 2025 per Post oder per E-Mail (manuela.nagel@clutterar.ch) unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen. Das Jagdpatent wird erst nach Eingang des Treffsicherheitsnachweises zugestellt.

Informationen zum Bezug des Jagdpatents

Wir laden Sie ein, sich mit dem online- Anmeldeformular bis spätestens am 10. April 2025 für die Jagdsaison 2025/2026 anzumelden (siehe unten). Die Anmeldung kann auch per E-Mail an manuela.nagel@clutterar.ch oder per Post an die Jagdverwaltung erfolgen.

Bewerberinnen und Bewerber, welche im Kanton Appenzell Ausserrhoden zum ersten Mal ein Jagdpatent beziehen möchten, müssen ein unterschriebenes Anmeldeformular schriftlich bei der Jagdverwaltung einreichen. Weitere benötigte Unterlagen sind auf Seite 2 des Anmeldeformulars aufgeführt.

Für eine Anmeldung ist keine Anzahlung mehr notwendig. 

Die Rechnung mit den Patentgebühren wird mit separater Post Anfang Juni zugestellt. Dies nach der Genehmigung der Jagdvorschriften 2025/2026 durch den Regierungsrat. Die gesetzliche Zahlungsfrist beläuft sich auf 30 Tage.

Jagdhaftpflichtversicherung

Es besteht die Möglichkeit, die obligatorische Jagdhaftpflichtversicherung via Jagdverwaltung abzuschliessen. Die Versicherungsprämie beträgt 30 Franken für die Jagd in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein. Wenn Sie über eine private Jagdhaftpflichtversicherung verfügen, ist dies bei der Anmeldung zwingend und jährlich mittels einem aktuellen Versicherungsnachweis (Kopie) nachzuweisen. Wird bis Anmeldeschluss kein Versicherungsnachweis eingereicht, wird Ihnen ohne Rücksprache die Kollektivversicherung in Rechnung gestellt.

Treffsicherheitsnachweis

Gemäss Beschluss der Jagdkommission AR vom 10. Dezember 2014 umfasst der obligatorische Treffsicherheitsnachweis sowohl den Kugel- wie auch den Schrotschuss. Der Nachweis für beide Programme ist bis spätestens 30. Juni 2025 per Post oder per E-Mail manuela.nagel@clutterar.ch unaufgefordert bei der Jagdverwaltung einzureichen.  Das Jagdpatent wird erst nach Eingang des Treffsicherheitsnachweises zugestellt.


Online-Anmeldung Jagdpatent

Personalien
Patentart
Versicherung
(es können nur pdf-Dateien heraufgeladen werden)

Zusätzliche Informationen

Abteilung Natur und Wildtiere

Kasernenstrasse 17A
9102 Herisau
T: +41 71 353 67 71

Jagdzeiten 2025

Die detaillierten Jagdzeiten sind noch nicht bekannt. Diese werden sich aber grundsätzlich an den Zeiten der Vorjahre orientieren. Nach Bekanntgabe werden diese auf unserer Homepage online gestellt.